Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Oldenburg (Oldb) im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Geburt“.
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Für den Bereich Erstbeurkundungen (Geburten und Sterbefälle) gelten folgende abweichende Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Gebühr
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Die drei zweckgebundenen Urkunden für gesetzliche Zwecke (Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)) sind gebührenfrei.
Gebühren entstehen nur dann, wenn darüber hinaus Geburtsurkunden für eigene Zwecke bestellt werden. Eine Urkunde kostet 20 Euro, jede weitere Urkunde kostet 10 Euro, wenn diese zeitgleich beantragt werden.
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Unterlagen
bei miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunden
Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunde der Mutter
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde des Vaters
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service.niedersachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 06.08.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.