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Dein Deutschland

Geburt

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Geburt anzeigen

    Das musst du tun:

    1. Zeig die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts an (§ 18 PStG). Bei einer Geburt in der Klinik macht das meist die Klinik.
    2. Bring eure Ausweise und Geburtsurkunden mit, verheiratet auch die Heiratsurkunde.
  2. Schritt 2

    Geburtsurkunden

    Das musst du tun:

    1. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunden aus. Für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse gibt es eigene Ausfertigungen, meist ohne Gebühr.
  3. Schritt 3

    Krankenkasse

    Das musst du tun:

    1. Gesetzlich versichert: Meld das Kind bei deiner Krankenkasse an. Es ist kostenlos mitversichert (§ 10 SGB V).
    2. Privat versichert: Beantrag den Vertrag für das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt (§ 198 VVG).
  4. Schritt 4

    Elterngeld

    Das musst du tun:

    1. Beantrag es bei der Elterngeldstelle deines Landes. Es gibt es rückwirkend nur für 3 Lebensmonate (§ 7 BEEG), darum vor dem Kindergeld.
  5. Schritt 5

    Kindergeld

    Das musst du tun:

    1. Die Familienkasse zahlt 259 € pro Kind und Monat. Der Antrag geht online, mit der Steuer-ID des Kindes. Rückwirkend gibt es höchstens 6 Monate (§ 70 EStG).
  6. Schritt 6

    Nicht verheiratet?

    Das musst du tun:

    1. Der Vater erkennt die Vaterschaft an, beim Jugendamt kostenlos, auch schon vor der Geburt. Die Mutter muss zustimmen.
    2. Für das gemeinsame Sorgerecht gebt ihr dazu eine Sorgeerklärung ab (§ 1626a BGB).
  7. Schritt 7

    Und dann?

    Das musst du tun:

    1. Die Steuer-ID des Kindes schickt das Bundeszentralamt für Steuern von selbst per Post.
    2. Ab dem 1. Geburtstag hat dein Kind Anspruch auf einen Platz in der Kita oder bei einer Tagesmutter (§ 24 SGB VIII). Melde es früh an.

Quellen:Bundesportal§ 18 PStG§ 10 SGB V§ 7 BEEGFamilienportal: Elterngeld§ 70 EStGFamilienportal: Kindergeld§ 1626a BGB§ 24 SGB VIII

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