Geburt
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Geburt anzeigen
Das musst du tun:
- Zeig die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts an (§ 18 PStG). Bei einer Geburt in der Klinik macht das meist die Klinik.
- Bring eure Ausweise und Geburtsurkunden mit, verheiratet auch die Heiratsurkunde.
- Schritt 2
Geburtsurkunden
Das musst du tun:
- Das Standesamt stellt die Geburtsurkunden aus. Für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse gibt es eigene Ausfertigungen, meist ohne Gebühr.
- Schritt 3
Krankenkasse
Das musst du tun:
- Gesetzlich versichert: Meld das Kind bei deiner Krankenkasse an. Es ist kostenlos mitversichert (§ 10 SGB V).
- Privat versichert: Beantrag den Vertrag für das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt (§ 198 VVG).
- Schritt 4
Elterngeld
Das musst du tun:
- Beantrag es bei der Elterngeldstelle deines Landes. Es gibt es rückwirkend nur für 3 Lebensmonate (§ 7 BEEG), darum vor dem Kindergeld.
- Schritt 5
Kindergeld
Das musst du tun:
- Die Familienkasse zahlt 259 € pro Kind und Monat. Der Antrag geht online, mit der Steuer-ID des Kindes. Rückwirkend gibt es höchstens 6 Monate (§ 70 EStG).
- Schritt 6
Nicht verheiratet?
Das musst du tun:
- Der Vater erkennt die Vaterschaft an, beim Jugendamt kostenlos, auch schon vor der Geburt. Die Mutter muss zustimmen.
- Für das gemeinsame Sorgerecht gebt ihr dazu eine Sorgeerklärung ab (§ 1626a BGB).
- Schritt 7
Und dann?
Das musst du tun:
- Die Steuer-ID des Kindes schickt das Bundeszentralamt für Steuern von selbst per Post.
- Ab dem 1. Geburtstag hat dein Kind Anspruch auf einen Platz in der Kita oder bei einer Tagesmutter (§ 24 SGB VIII). Melde es früh an.
Quellen:Bundesportal§ 18 PStG§ 10 SGB V§ 7 BEEGFamilienportal: Elterngeld§ 70 EStGFamilienportal: Kindergeld§ 1626a BGB§ 24 SGB VIII
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