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Dein Deutschland

Kita-Platz finden

Amtlich: Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Dein Anspruch

    Das musst du tun:

    1. Ab dem 1. Geburtstag hat dein Kind Anspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Ab 3 Jahren hat es bis zur Schule Anspruch auf einen Kita-Platz (§ 24 SGB VIII).
    2. Vor dem 1. Geburtstag gibt es einen Platz nur unter Bedingungen, etwa wenn du arbeitest, Arbeit suchst oder in Ausbildung bist.
  2. Schritt 2

    Früh anmelden

    Das musst du tun:

    1. Wie du dich anmeldest, regelt deine Gemeinde: oft direkt bei den Kitas, oft über ein Online-Portal der Stadt. Melde dich früh und bei mehreren Kitas an.
    2. Manche Länder verlangen, dass du den Bedarf einige Monate vorher meldest.
  3. Schritt 3

    Berlin und Hamburg: erst der Gutschein

    Das musst du tun:

    1. In Berlin beantragst du zuerst den Kita-Gutschein beim Jugendamt deines Bezirks, in Hamburg beim Bezirksamt. Mit ihm suchst du dir die Kita aus.
    2. Außerhalb von Berlin und Hamburg meldest du dich in der Regel ohne Gutschein an.
  4. Schritt 4

    Kein Platz?

    Das musst du tun:

    1. Melde deinen Bedarf beim Jugendamt, am besten schriftlich. Es muss dich über freie Plätze informieren und beraten.

Quellen:§ 24 SGB VIII

Zuständige Stelle finden

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