Kita-Platz finden
Amtlich: Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Dein Anspruch
Das musst du tun:
- Ab dem 1. Geburtstag hat dein Kind Anspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Ab 3 Jahren hat es bis zur Schule Anspruch auf einen Kita-Platz (§ 24 SGB VIII).
- Vor dem 1. Geburtstag gibt es einen Platz nur unter Bedingungen, etwa wenn du arbeitest, Arbeit suchst oder in Ausbildung bist.
- Schritt 2
Früh anmelden
Das musst du tun:
- Wie du dich anmeldest, regelt deine Gemeinde: oft direkt bei den Kitas, oft über ein Online-Portal der Stadt. Melde dich früh und bei mehreren Kitas an.
- Manche Länder verlangen, dass du den Bedarf einige Monate vorher meldest.
- Schritt 3
Berlin und Hamburg: erst der Gutschein
Das musst du tun:
- In Berlin beantragst du zuerst den Kita-Gutschein beim Jugendamt deines Bezirks, in Hamburg beim Bezirksamt. Mit ihm suchst du dir die Kita aus.
- Außerhalb von Berlin und Hamburg meldest du dich in der Regel ohne Gutschein an.
- Schritt 4
Kein Platz?
Das musst du tun:
- Melde deinen Bedarf beim Jugendamt, am besten schriftlich. Es muss dich über freie Plätze informieren und beraten.
Quellen:§ 24 SGB VIII
Zuständige Stelle finden
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