Tagesmutter oder Tagesvater
Amtlich: Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was das ist
Das musst du tun:
- Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut wenige Kinder, oft im eigenen Zuhause. Für Kinder von 1 bis 3 Jahren erfüllt das den Rechtsanspruch wie eine Kita.
- Schritt 2
Vermittlung
Das musst du tun:
- Das Jugendamt vermittelt Tagespflegepersonen und berät dich (§ 23 SGB VIII). Manchmal übernimmt das eine beauftragte Stelle.
- In Berlin und Hamburg brauchst du auch dafür den Kita-Gutschein.
- Schritt 3
Pflegeerlaubnis
Das musst du tun:
- Wer gegen Geld mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als 3 Monate betreut, braucht eine Erlaubnis vom Jugendamt (§ 43 SGB VIII). Frag danach.
- Die Erlaubnis gilt für bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig.
- Schritt 4
Kosten
Das musst du tun:
- Die Beiträge regeln Land und Gemeinde, wie bei der Kita.
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.