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Dein Deutschland

Tagesmutter oder Tagesvater

Amtlich: Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was das ist

    Das musst du tun:

    1. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut wenige Kinder, oft im eigenen Zuhause. Für Kinder von 1 bis 3 Jahren erfüllt das den Rechtsanspruch wie eine Kita.
  2. Schritt 2

    Vermittlung

    Das musst du tun:

    1. Das Jugendamt vermittelt Tagespflegepersonen und berät dich (§ 23 SGB VIII). Manchmal übernimmt das eine beauftragte Stelle.
    2. In Berlin und Hamburg brauchst du auch dafür den Kita-Gutschein.
  3. Schritt 3

    Pflegeerlaubnis

    Das musst du tun:

    1. Wer gegen Geld mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als 3 Monate betreut, braucht eine Erlaubnis vom Jugendamt (§ 43 SGB VIII). Frag danach.
    2. Die Erlaubnis gilt für bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig.
  4. Schritt 4

    Kosten

    Das musst du tun:

    1. Die Beiträge regeln Land und Gemeinde, wie bei der Kita.

Quellen:§ 23 SGB VIII§ 43 SGB VIII§ 24 SGB VIII

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