Elterngeld
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer Elterngeld bekommt
Das musst du tun:
- Mütter und Väter, die in Deutschland wohnen, mit dem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten (§ 1 BEEG).
- Auch wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, bekommt Elterngeld, dann den Mindestbetrag.
- Kein Elterngeld gibt es, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Steuerjahr vor der Geburt über 175.000 € lag. Bei Paaren zählt die Summe beider (§ 1 Abs. 8 BEEG).
- Ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Staats hängt der Anspruch von deinem Aufenthaltstitel ab (§ 1 Abs. 7 BEEG).
- Schritt 2
Höhe und Dauer
Das musst du tun:
- Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei kleinem Einkommen mehr. Es beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 BEEG).
- Zusammen habt ihr 12 Monate Basiselterngeld. Zwei Partnermonate kommen dazu, wenn ein Elternteil in 2 Lebensmonaten weniger verdient als vorher. Jeder Elternteil nimmt mindestens 2 und höchstens 12 Monate (§ 4 BEEG).
- Statt eines Monats Basiselterngeld kannst du 2 Monate ElterngeldPlus nehmen, höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt. Das lohnt sich vor allem, wenn du in Teilzeit arbeitest. Basiselterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat, ElterngeldPlus auch danach, wenn ihr es ohne Lücke weiter bezieht.
- Arbeitet ihr beide zur selben Zeit 24 bis 32 Stunden pro Woche, bekommt jeder 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, gleichzeitig und in aufeinanderfolgenden Monaten (Partnerschaftsbonus, § 4b BEEG).
- Beide zugleich Basiselterngeld bekommen könnt ihr nur in einem der ersten 12 Lebensmonate. Ausnahmen gelten bei Mehrlingen, Frühgeburten, Kindern mit Behinderung und wenn ein Geschwisterbonus anfällt (§ 4 Abs. 6 BEEG).
- Schritt 3
Unterlagen
Das musst du tun:
- Die Geburtsurkunde des Kindes. Das Standesamt stellt dafür eine eigene Ausfertigung aus.
- Angestellte: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der 12 Monate vor der Geburt. Mütter zählen ab dem Monat vor Beginn des Mutterschutzes zurück.
- Selbstständige: in der Regel den letzten Steuerbescheid.
- Mütter mit Mutterschaftsgeld: die Bescheinigung der Krankenkasse und die des Arbeitgebers über den Zuschuss.
- Dazu Ausweis, Steuer-ID und Bankverbindung.
- Schritt 4
Antrag stellen
Das musst du tun:
- Zuständig ist die Elterngeldstelle für den Wohnort des Kindes. Den Antrag stellst du nach der Geburt schriftlich und unterschreibst ihn. Der andere Elternteil unterschreibt in der Regel mit (§ 7 BEEG).
- Online geht es in allen Ländern. Auf mein-elterngeldantrag.de findest du mit der Postleitzahl des Kindes deine Elterngeldstelle und ihren Onlineantrag. Ob du Nachweise hochladen oder ganz ohne Papier abschicken kannst, hängt vom Land ab. Die Seite elterngeld-digital.de nimmt keine neuen Anträge mehr an.
- Im Antrag legst du für jeden Lebensmonat fest, ob du Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus willst. Ändern kannst du das bis zum Ende des Bezugs, rückwirkend aber nur für die letzten 3 Lebensmonate und für bereits ausgezahlte Monate nur in Härtefällen. Bereits bezogenes ElterngeldPlus kannst du nachträglich in Basiselterngeld ändern (§ 7 Abs. 2 BEEG).
- Schritt 5
Frist und Kosten
Das musst du tun:
- Rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle höchstens für die 3 Lebensmonate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG). Stell ihn deshalb in den ersten 3 Lebensmonaten des Kindes.
- Der Antrag kostet nichts (§ 26 BEEG mit § 64 SGB X).
- Schritt 6
Typische Fehler
Das musst du tun:
- Mutterschaftsgeld zählt mit: Monate, in denen die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsleistungen bekommt, gelten als ihre Monate mit Basiselterngeld (§ 4 Abs. 4 BEEG).
- Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Hast du Arbeitslohn und lag das Elterngeld im Jahr über 410 €, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG).
- Elternzeit ist ein eigener Schritt: Du meldest sie bei deinem Arbeitgeber an, spätestens 7 Wochen vor Beginn, wenn sie vor dem 3. Geburtstag liegt (§ 16 BEEG).
- Schritt 7
Kindergeld
Das musst du tun:
- Das Kindergeld beantragst du getrennt bei der Familienkasse.
Quellen:FamilienportalFamilienportal: Elterngeld beantragenmein-elterngeldantrag§ 1 BEEG§ 2 BEEG§ 4 BEEG§ 7 BEEG§ 64 SGB X§ 46 EStG
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