Mutterschaftsgeld
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Schutzfristen
Das musst du tun:
- In den 6 Wochen vor der Geburt arbeitest du nur, wenn du es ausdrücklich willst. Nach der Geburt darfst du 8 Wochen nicht arbeiten, nach Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen.
- Schritt 2
Gesetzlich versichert
Das musst du tun:
- Bist du selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und arbeitest, zahlt sie bis zu 13 € am Tag. Beantrage es dort mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin von Ärztin, Arzt oder Hebamme.
- Verdienst du netto mehr, zahlt dein Arbeitgeber den Unterschied.
- Schritt 3
Privat oder familienversichert
Das musst du tun:
- Dann zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung, insgesamt höchstens 210 €. Du musst vor der Schutzfrist gearbeitet haben, auch ein Minijob zählt. Den Antrag stellst du online oder auf Papier.
- Den Zuschuss vom Arbeitgeber bekommst du auch dann.
- Schritt 4
Nach der Geburt
Das musst du tun:
- Schick die Geburtsurkunde an deine Krankenkasse, damit sie weiterzahlt.
Quellen:FamilienportalBundesamt für Soziale Sicherung§ 3 MuSchG§ 19 MuSchG
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