Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Gelsenkirchen im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Geburt“.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden und begl. Abschriften, bzw. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern: 14,00 EURO
Für jede weitere Ausfertigung der gleichen Personenstandsurkunde wird, wenn diese Urkunde in demselben Arbeitsgang erstellt wird, die Hälfte der Gebühr erhoben.
Auskunft aus oder Einsicht in ein standesamtliches Personenstandsregister: 10,00 EURO
Auskunt aus oder Einsicht in eine Sammelakte: 20,00 EURO
Fristen
Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats
Unterlagen
bei miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunden
Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunde der Mutter
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde des Vaters
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.