Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Köln im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Geburt“.
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bot*innen der Geburtskliniken zur Beurkundung von Neugeborenen.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke, wie Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet die erste Urkunde eines Formats 10 Euro, jede weitere 5 Euro.
Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.
Fristen
Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats
Unterlagen
bei miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunden
Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunde der Mutter
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde des Vaters
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.