Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Ludwigshafen am Rhein im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Geburt“.
Die Geburt muss zunächst schriftlich angezeigt werden. Eine Anmeldung der Geburt per E-Mail ist nicht möglich. Soweit eine persönliche Vorsprache notwendig sein sollte, werden Sie vom Standesamt zwecks Terminvereinbarung kontaktiert.
Gebühr
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde (auch mehrsprachig möglich) beträgt 13 Euro. Jede weitere gleiche Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 6,50 Euro.
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
bei miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunden der Eltern
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunde der Mutter
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bus.rlp.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 13.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.