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Dein Deutschland

Gefährlicher Hund und Sachkunde

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Das regelt dein Land

    Das musst du tun:

    1. Welche Hunde als gefährlich gelten, ob es eine Rasseliste gibt und wann du einen Sachkundenachweis brauchst, regelt jedes Land selbst, im Hundegesetz oder in einer Verordnung. Die Regeln unterscheiden sich stark.
    2. Gilt dein Hund als gefährlich, brauchst du meist eine Erlaubnis. Die Behörde prüft dann etwa deine Zuverlässigkeit und Sachkunde und kann Leine oder Maulkorb anordnen.
  2. Schritt 2

    Zwei Beispiele

    Das musst du tun:

    1. Niedersachsen verlangt Sachkunde von allen, die einen Hund halten: die theoretische Prüfung vor der Anschaffung, die praktische im ersten Jahr. Befreit ist, wer in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre ohne Unterbrechung einen Hund hatte. Ob ein Hund gefährlich ist, stellt dort die Behörde im Einzelfall fest; dann brauchst du eine Erlaubnis.
    2. Nordrhein-Westfalen: Einen großen Hund, ausgewachsen ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg, meldest du an. Du weist Sachkunde, einen Chip und eine Haftpflichtversicherung nach.
  3. Schritt 3

    Einfuhr

    Das musst du tun:

    1. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden. Das gilt bundesweit (§ 2 HundVerbrEinfG). Vermutet ein Land bei weiteren Rassen eine Gefahr, dürfen auch sie nicht aus dem Ausland in dieses Land kommen.
  4. Schritt 4

    Zuständige Stelle

    Das musst du tun:

    1. Meist ist es das Ordnungsamt deiner Gemeinde, in manchen Ländern der Kreis. Dort erfährst du, was für deinen Hund gilt.

Quellen:§ 2 HundVerbrEinfGNiedersächsisches Hundegesetz

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