Geschlechtseintrag und Vornamen ändern
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Erklärung beim Standesamt
Das musst du tun:
- Nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) änderst du deinen Geschlechtseintrag mit einer Erklärung beim Standesamt: weiblich, männlich, divers oder ohne Eintrag (§ 2 SBGG). Ein Gutachten oder Attest ist nicht nötig.
- Mit der Erklärung bestimmst du die Vornamen, die zum neuen Eintrag passen. Du versicherst, dass der Eintrag deiner Geschlechtsidentität am besten entspricht und dass dir die Folgen bewusst sind.
- Schritt 2
3 Monate vorher anmelden
Das musst du tun:
- Die Änderung meldest du 3 Monate vor der Erklärung beim selben Standesamt an, mündlich oder schriftlich (§ 4 SBGG). Gibst du die Erklärung nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung ab, verfällt die Anmeldung.
- Die Erklärung selbst gibst du persönlich ab.
- Schritt 3
Welches Standesamt
Das musst du tun:
- Zuständig ist das Standesamt, das deinen Geburtseintrag führt, also meist das deines Geburtsorts, nicht unbedingt das deines Wohnorts. Ist deine Geburt nicht in Deutschland beurkundet, ist es das Standesamt mit deinem Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag, sonst das deines Wohnorts (§ 45b PStG).
- Was es kostet, sagt dir das Standesamt.
- Schritt 4
Minderjährige und Sperrfrist
Das musst du tun:
- Ab 14 gibst du die Erklärung selbst ab, brauchst aber die Zustimmung deiner Eltern; das Familiengericht kann sie ersetzen. Du erklärst dabei, dass du beraten wurdest. Unter 14 geben die Eltern die Erklärung ab, ab 5 Jahren mit Einverständnis des Kindes (§ 3 SBGG).
- Eine erneute Änderung ist frühestens nach 1 Jahr möglich (§ 5 SBGG). Mit der neuen Urkunde beantragst du danach neue Ausweise.
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