GmbH oder UG gründen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Vertrag
Das musst du tun:
- Für höchstens 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer reicht das gesetzliche Musterprotokoll. Sonst brauchst du einen eigenen Gesellschaftsvertrag.
- Schritt 2
Notar
Das musst du tun:
- Der Vertrag muss notariell beurkundet werden, beim Notar vor Ort oder per Video über das System der Bundesnotarkammer. Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
- Schritt 3
Geschäftskonto und Stammkapital
Das musst du tun:
- Nach der Beurkundung eröffnet die Gesellschaft in Gründung ein Geschäftskonto; darauf zahlt ihr das Kapital ein, den Beleg braucht der Notar für die Anmeldung.
- GmbH: mindestens 25.000 €. Vor der Anmeldung muss auf jeden Geldanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein, und Geld- und Sacheinlagen erreichen zusammen mindestens 12.500 €.
- Sacheinlagen, etwa Maschinen oder ein Auto, müssen vor der Anmeldung vollständig geleistet sein.
- UG (haftungsbeschränkt): ab 1 €, vor der Anmeldung voll und in Geld eingezahlt. Ein Viertel des Jahresgewinns geht in eine Rücklage.
- Schritt 4
Handelsregister
Das musst du tun:
- Der Notar meldet die Gesellschaft beim Handelsregister an. Erst mit der Eintragung besteht sie als GmbH oder UG.
- Die wirtschaftlich Berechtigten meldest du unverzüglich selbst dem Transparenzregister.
- Schritt 5
Gewerbe und Finanzamt
Das musst du tun:
- Ist die Tätigkeit ein Gewerbe: beim Gewerbeamt am Betriebsort anmelden.
- Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du innerhalb eines Monats nach Beginn elektronisch über ELSTER.
- Schritt 6
Unfallversicherung und Beschäftigte
Das musst du tun:
- Melde dein Unternehmen innerhalb einer Woche nach dem Start bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an (§ 192 SGB VII). Das geht online über das Serviceportal der Unfallversicherung.
- Stellst du Leute ein, brauchst du für ihre Meldungen zur Sozialversicherung eine Betriebsnummer. Du beantragst sie online bei der Bundesagentur für Arbeit (§ 18i SGB IV).
Quellen:GmbH-GesetzEinzahlung (§ 7 GmbHG)ELSTER: UnternehmensgründungTransparenzregister (§ 20 GwG)
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