Grundbuchauszug
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer ihn bekommt
Das musst du tun:
- Eigentümer bekommen den Auszug immer. Das gilt auch für alle, die ein Recht im Grundbuch eingetragen haben oder eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers mitbringen.
- Alle anderen müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Gläubiger oder als Mieter, der wissen will, wem das Haus gehört (§ 12 GBO). Neugier reicht nicht. Wer kaufen will, bringt am besten eine Vollmacht des Verkäufers mit.
- Schritt 2
Wo
Das musst du tun:
- Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Einsehen kannst du das Grundbuch oft auch bei einem anderen Grundbuchamt.
- Auch Notarinnen und Notare dürfen dir einen Auszug geben, wenn du ein berechtigtes Interesse darlegst (§ 133a GBO).
- Schritt 3
Beantragen
Das musst du tun:
- Schriftlich oder vor Ort im Grundbuchamt, in manchen Ländern auch online, aber nicht am Telefon. Gib die Adresse an, besser noch Grundbuchblatt oder Flurstück, und zeig deinen Ausweis.
- Schritt 4
Einfach oder amtlich
Das musst du tun:
- Bank, Notar oder Behörde wollen oft den amtlichen Ausdruck, der wie eine beglaubigte Abschrift gilt. Für dich selbst reicht meist der einfache.
- Schritt 5
Kosten
Das musst du tun:
- Beim Grundbuchamt kostet der einfache Ausdruck 10 €, der amtliche 20 €. Als Datei sind es 5 €, beglaubigt 10 € (Nr. 17000 bis 17003 KV GNotKG).
- Beim Notar kostet der Abdruck 10 €, beglaubigt 15 € (Nr. 25210, 25211 KV GNotKG), dazu kommt die Umsatzsteuer.
Zuständige Stelle finden
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