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Grundsteuer

Amtlich: Grundsteuerbescheid erhalten

Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Zwei Stellen, mehrere Bescheide

    Das musst du tun:

    1. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest und schickt dir dazu Bescheide (§ 219 BewG). Seit 2025 gelten die neuen Werte.
    2. Die Gemeinde rechnet den Messbetrag mit ihrem Hebesatz hoch und schickt dir den Grundsteuerbescheid (§ 25 GrStG). Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest.
    3. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen mit eigenen Landesmodellen. Dort gelten zum Teil andere Regeln.
  2. Schritt 2

    Zahlen

    Das musst du tun:

    1. Die Grundsteuer ist in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 Abs. 1 GrStG).
    2. Bei kleinen Beträgen kann die Gemeinde andere Termine festlegen: bis 15 € auf einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August. Du kannst auch alles auf einmal am 1. Juli zahlen, wenn du das bis zum 30. September des Vorjahres beantragst (§ 28 GrStG).
  3. Schritt 3

    Wer zahlt

    Das musst du tun:

    1. Die Steuer schuldet, wem das Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist, in der Regel der Eigentümer. Maßgeblich sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres (§§ 9, 10 GrStG).
    2. Verkaufst du im Lauf des Jahres, zahlst du die Grundsteuer für dieses Jahr noch. Wie ihr sie teilt, regelt der Kaufvertrag.
  4. Schritt 4

    Änderungen anzeigen

    Das musst du tun:

    1. Baust du an, reißt ab oder änderst die Nutzung, zeigst du das dem Finanzamt an: für das ganze Jahr zusammen bis zum 31. März des Folgejahres, elektronisch über Mein ELSTER (§ 228 Abs. 2 und 6 BewG).
    2. Einen Verkauf zeigst du nicht selbst an.
  5. Schritt 5

    Einspruch

    Das musst du tun:

    1. Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid legst du innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt ein (§ 355 AO). Fehler im Wert kannst du nur dort angreifen, nicht beim Bescheid der Gemeinde.
    2. Wie du dich gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde wehrst, steht in seiner Rechtsbehelfsbelehrung.

Quellen:§ 25 GrStG§ 28 GrStG§ 10 GrStG§ 219 BewG§ 228 BewG§ 355 AO

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