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Einkommensteuererklärung abgeben

Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, ein Lohnsteuerhilfeverein.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Musst du abgeben?

    Das musst du tun:

    1. Bekommst du nur Lohn, musst du abgeben, wenn zum Beispiel einer dieser Fälle zutrifft (§ 46 Abs. 2 EStG): Nebeneinkünfte oder Lohnersatz wie Elterngeld, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 €; Lohn von mehreren Arbeitgebern zugleich; als Ehepaar beide mit Lohn, und einer von euch hatte Steuerklasse V oder VI oder IV mit Faktor; ein eingetragener Freibetrag, wenn dein Lohn im Jahr über der Summe aus Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag liegt, bei Ehepaaren über dem Doppelten.
    2. Hast du keinen Lohn, etwa als Selbstständige oder Selbstständiger, musst du abgeben, sobald deine Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen (§ 56 EStDV).
  2. Schritt 2

    Freiwillig abgeben

    Das musst du tun:

    1. Musst du nicht abgeben, kannst du es trotzdem tun und bekommst oft Geld zurück. Für diese freiwillige Erklärung hast du in der Regel 4 Jahre Zeit: Die Erklärung für 2022 geht noch bis zum 31. Dezember 2026 (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, § 169 AO). Musst du abgeben, gelten die Fristen unten.
  3. Schritt 3

    Fristen

    Das musst du tun:

    1. Die Erklärung für 2025 war bis zum 31. Juli 2026 fällig. Für 2026 gilt der 2. August 2027, weil der 31. Juli ein Samstag ist (§ 149 Abs. 2, § 108 Abs. 3 AO).
    2. Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein hast du länger Zeit: für 2025 bis zum 1. März 2027 (§ 149 Abs. 3 AO).
  4. Schritt 4

    Online mit ELSTER

    Das musst du tun:

    1. Die Erklärung gibst du online in Mein ELSTER ab, dem Portal der Steuerverwaltung. Für das Konto brauchst du deine Steuer-ID. Den Aktivierungscode schickt dir die Steuerverwaltung per Brief, das dauert einige Tage.
    2. Danach kannst du Daten abrufen, die Arbeitgeber, Krankenkasse oder Rentenversicherung schon gemeldet haben (Belegabruf, kostenlos). Prüfe sie, bevor du sie übernimmst.
  5. Schritt 5

    Wenn es knapp wird

    Das musst du tun:

    1. Schaffst du die Frist nicht, beantrage vorher beim Finanzamt eine Verlängerung (§ 109 AO).
    2. Gibst du eine Pflicht-Erklärung erst mehr als 14 Monate nach Jahresende ab, setzt das Finanzamt im Regelfall einen Verspätungszuschlag fest: 0,25 % der Steuer, die nach Vorauszahlungen und Lohnsteuer übrig bleibt, mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat (§ 152 Abs. 2 und 5 AO). Ausnahmen, etwa bei verlängerter Frist, einer Erstattung oder Steuer null, stehen in § 152 Abs. 3 AO.

Quellen:Mein ELSTERELSTER: Belegabruf§ 149 AO§ 46 EStG§ 56 EStDV§ 152 AO§ 169 AO

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