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Dein Deutschland

Steuerklasse

Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, ein Lohnsteuerhilfeverein.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Nach der Hochzeit

    Das musst du tun:

    1. Nach der Heirat bekommt ihr beide automatisch Steuerklasse IV (§ 39e Abs. 3 EStG).
  2. Schritt 2

    Wechsel als Ehepaar

    Das musst du tun:

    1. Einen Wechsel, etwa zu III und V oder zu IV mit Faktor, beantragt ihr gemeinsam beim Finanzamt, online über Mein ELSTER.
    2. Für das laufende Jahr geht das bis zum 30. November. Die neue Klasse gilt ab dem Monat nach dem Antrag (§ 39 Abs. 6 EStG).
  3. Schritt 3

    Nach einer Trennung

    Das musst du tun:

    1. Im Jahr der Trennung könnt ihr noch gemeinsam veranlagt werden, wenn ihr in diesem Jahr zeitweise zusammengelebt habt (§ 26 EStG).
    2. Ab dem Jahr danach gilt für dich Steuerklasse I. Lebst du allein mit deinem Kind, ist es meist Steuerklasse II (§ 38b EStG). Sag dem Finanzamt Bescheid, denn die Trennung erfährt es nicht von selbst (§ 39 Abs. 5 EStG).
  4. Schritt 4

    Als Witwe oder Witwer

    Das musst du tun:

    1. Im Todesjahr könnt ihr noch gemeinsam veranlagt werden. Im Jahr danach bekommst du Steuerklasse III und den Splittingtarif, wenn ihr beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig wart und nicht dauernd getrennt gelebt habt (§ 38b Abs. 1 Nr. 3 b, § 32a Abs. 6 EStG).
    2. Danach gilt Steuerklasse I, mit Kind im Haushalt meist II.
  5. Schritt 5

    Alleinerziehend

    Das musst du tun:

    1. Lebst du allein mit deinem Kind und bekommst Kindergeld für es, steht dir der Entlastungsbetrag zu: 4.260 € im Jahr, für jedes weitere Kind 240 € mehr (§ 24b EStG). Er steckt in Steuerklasse II.
    2. Wohnt ein anderer Erwachsener mit dir zusammen, gibt es ihn meist nicht. Ausnahme: dein eigenes Kind, für das du Kindergeld bekommst. Für jeden vollen Monat ohne die Voraussetzungen sinkt er um ein Zwölftel.

Quellen:Mein ELSTER§ 38b EStG§ 39 EStG§ 39e EStG§ 24b EStG§ 26 EStG§ 32a EStG

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