Karteikartenabschrift und Auskunft zum Führerschein
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Welches Register
Das musst du tun:
- Führerscheine ab 1999 stehen im Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Ältere graue, rosa oder DDR-Führerscheine stehen oft nur bei der Führerscheinstelle, die sie ausgestellt hat (§ 65 StVG).
- Deine Punkte in Flensburg stehen in einem anderen Register, dem Fahreignungsregister.
- Schritt 2
Karteikartenabschrift
Das musst du tun:
- Willst du einen alten Papierführerschein umtauschen oder ersetzen und wohnst nicht mehr dort, wo er ausgestellt wurde, braucht deine jetzige Führerscheinstelle eine Abschrift der Karteikarte. Du beantragst sie bei der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, oft online. Sie schickt die Abschrift meist direkt an deine jetzige Führerscheinstelle.
- Halte bereit: Namen und frühere Namen, Geburtsdatum und -ort, Nummer und Ausstellungsdatum des Führerscheins, die Adresse deiner jetzigen Führerscheinstelle. In Berlin und München kostet die Abschrift nichts; anderswo legt die Behörde die Gebühr fest.
- Schritt 3
Auskunft vom KBA
Das musst du tun:
- Was über dich im Zentralen Fahrerlaubnisregister steht, erfährst du kostenlos (§ 58 StVG): online mit dem Online-Ausweis, per Post mit Antrag und Kopie deines Ausweises oder vor Ort in Flensburg.
- Schritt 4
Umtausch-Fristen
Das musst du tun:
- Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht sein, solche von 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028 (Anlage 8e FeV). Für Papierführerscheine sind die Fristen schon abgelaufen, außer bei Geburtsjahr vor 1953: dann gilt der 19. Januar 2033.
Quellen:KBA: Auskunft aus dem Fahrerlaubnisregister§ 58 StVGAnlage 8e FeV
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