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Dein Deutschland

Wohngeld für Eigentümer (Lastenzuschuss)

Amtlich: Wohngeld erstmalig oder neu beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Für wen

    Das musst du tun:

    1. Wohngeld gibt es auch für die eigene Wohnung oder das eigene Haus, in dem du selbst wohnst. Es heißt dann Lastenzuschuss (§ 3 Abs. 2 WoGG).
    2. Gleichgestellt sind ein Erbbaurecht, ein Dauerwohnrecht, ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch.
  2. Schritt 2

    Was zählt

    Das musst du tun:

    1. Statt der Miete zählt die Belastung: die Kosten für den Kapitaldienst, also Zinsen und Tilgung, und für die Bewirtschaftung (§ 10 WoGG). Die Wohngeldbehörde rechnet sie aus.
  3. Schritt 3

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt, Gemeinde oder deines Landkreises. Leg Nachweise zu Krediten, Grundsteuer, Nebenkosten und Einkommen bei.
    2. Wohngeld gibt es ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst (§ 25 Abs. 2 WoGG). Rückwirkend gibt es nichts.
  4. Schritt 4

    Wer keinen bekommt

    Das musst du tun:

    1. Wer Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bekommt, bekommt kein Wohngeld (§ 7 WoGG). Die Wohnkosten zahlen dann diese Stellen.

Quellen:Bundesbauministerium: Wohngeld§ 3 WoGG§ 10 WoGG§ 25 WoGG

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