Wohngeld weiter bekommen (Weiterleistungsantrag)
Amtlich: Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Die Bewilligung endet
Das musst du tun:
- Wohngeld wird meist für 12 Monate bewilligt, manchmal kürzer oder bis zu 24 Monate (§ 25 Abs. 1 WoGG). Das Ende steht in deinem Bescheid.
- Danach läuft es nicht von selbst weiter. Du stellst einen neuen Antrag, oft Weiterleistungsantrag genannt.
- Schritt 2
Rechtzeitig stellen
Das musst du tun:
- Stell ihn in den letzten 2 Monaten vor dem Ende. Ein früherer Antrag gilt erst ab dem Ersten des zweiten Monats vor dem Ende als gestellt (§ 22 Abs. 4 WoGG).
- Stellst du ihn erst nach dem Ende, gibt es Wohngeld erst wieder ab dem Monat des Antrags (§ 25 Abs. 2 WoGG). Für die Lücke gibt es nichts.
- Schritt 3
Unterlagen
Das musst du tun:
- Du gibst wieder Haushalt, Einkommen und Miete oder Belastung an und legst aktuelle Nachweise bei. Viele Wohngeldbehörden haben dafür ein eigenes Formular oder den Antrag online.
- Schritt 4
Zwischendurch mehr
Das musst du tun:
- Wird dein Haushalt größer, steigt deine Miete um mehr als 10 % oder sinkt dein Einkommen um mehr als 10 %, kannst du schon während der Bewilligung neu beantragen (§ 27 Abs. 1 WoGG).
Quellen:Bundesbauministerium: Wohngeld§ 22 WoGG§ 25 WoGG§ 27 WoGG
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.