Meldebescheinigung
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Beantragen
Das musst du tun:
- Bei der Meldebehörde deiner Gemeinde. Prüfe dort den Antragsweg; ein Online-Antrag ist nicht überall möglich.
- Vor Ort zeigst du Ausweis oder Reisepass. Ob es auch schriftlich geht oder jemand mit deiner Vollmacht die Bescheinigung holen kann, sagt dir die Gemeinde.
- Schritt 2
Online
Das musst du tun:
- Wo die Gemeinde es anbietet, beantragst du die Meldebescheinigung mit dem Online-Ausweis und bekommst sie als Datei. Die elektronische Meldebescheinigung ist kostenlos (§ 18 Abs. 3 BMG).
- Schritt 3
Gebühr
Das musst du tun:
- Die Gebühr für die Bescheinigung auf Papier ist je nach Gemeinde verschieden.
- Schritt 4
Was drinsteht
Das musst du tun:
- Die Meldebescheinigung bestätigt, wo du gemeldet bist, etwa für Bank, Arbeitgeber oder Behörde. Sie enthält Namen, Doktorgrad, Geburtsdatum und deine derzeitigen Anschriften (§ 18 Abs. 1 BMG).
- Brauchst du mehr Angaben, etwa Staatsangehörigkeit, Familienstand oder frühere Anschriften, beantragst du eine erweiterte Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 2 BMG).
- Schritt 5
Nicht verwechseln
Das musst du tun:
- Bei jeder An- oder Abmeldung bekommst du kostenlos eine amtliche Meldebestätigung (§ 24 Abs. 2 BMG). Sie bestätigt den Umzug; eine Meldebescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragst du extra.
- Auskünfte über andere Personen sind eine Melderegisterauskunft, keine Meldebescheinigung.
- Schritt 6
Typische Fehler
Das musst du tun:
- Die Bescheinigung zeigt nur, was im Melderegister steht. Nach einem Umzug meldest du dich zuerst um, dann stimmt auch die Adresse.
- Frag vorher, ob die Stelle eine einfache oder erweiterte Bescheinigung braucht und ob ihr eine Datei genügt.
Quellen:Bundesportal§ 18 BMG§ 24 BMG
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