Melderegisterauskunft
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Einfache Auskunft
Das musst du tun:
- Bei der Meldebehörde am Wohnort der gesuchten Person kannst du Namen, Doktorgrad und aktuelle Anschrift erfragen, und ob sie gestorben ist (§ 44 BMG).
- Du musst die Person eindeutig bezeichnen, etwa mit Namen und Geburtsdatum oder einer früheren Anschrift. Nutzt du die Daten gewerblich, gibst du den Zweck an. Für Werbung oder Adresshandel darfst du sie nicht nutzen.
- Schritt 2
Online
Das musst du tun:
- Die einfache Auskunft gibt es vielerorts online, auch über Portale (§ 49 BMG). Dafür brauchst du den Familiennamen, einen Vornamen und die Anschrift oder zwei weitere Angaben.
- Schritt 3
Erweiterte Auskunft
Das musst du tun:
- Mehr Daten, etwa frühere Anschriften, Geburtsdatum oder Familienstand, gibt es nur, wenn du ein berechtigtes Interesse glaubhaft machst, zum Beispiel um eine Forderung durchzusetzen (§ 45 BMG).
- Schritt 4
Gesperrte Daten
Das musst du tun:
- Ist für die Person eine Auskunftssperre eingetragen, bekommst du in der Regel keine Auskunft (§ 51 BMG).
- Schritt 5
Kosten
Das musst du tun:
- Die Gebühr legt das Land fest. Unten steht, was die Gemeinde anbietet, in der die Person vermutlich wohnt.
Zuständige Stelle finden
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