Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüros
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Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Stuttgart im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Meldebescheinigung“.
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Gilt auch für die Ortsteile von Stuttgart: Bad Cannstatt, Birkach, Botnang, Büsnau, Degerloch, Fasanenhof, Feuerbach, Frauenkopf, Giebel, Hedelfingen, Heumaden, Möhringen, Obertürkheim, Plieningen, Rohracker, Sillenbuch, Stammheim, Steckfeld, Untertürkheim, Weilimdorf, Zuffenhausen. Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service-bw.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 20.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
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