Paket aus einem Nicht-EU-Land beim Zoll
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was du zahlst
Das musst du tun:
- Auf Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern zahlst du Einfuhrumsatzsteuer, 19 % oder für manche Waren wie Bücher 7 %. Eine Freigrenze gibt es nicht. Hat der Händler die Steuer bereits über das EU-Verfahren IOSS berechnet, fällt sie beim Zoll nicht noch einmal an.
- Die frühere Zollfreigrenze bis 150 € ist seit dem 1. Juli 2026 entfallen. Bei Paketen aus Onlinebestellungen bis 150 € erhebt der Zoll jetzt pauschal 3 € für jede Warenkategorie im Paket: 4 Paar Socken kosten 3 €, Socken, ein Plüschtier und ein Ladekabel 9 €. Über 150 € gilt der Zolltarif. Porto zählt zum Warenwert.
- Schritt 2
Meist zahlst du an der Haustür
Das musst du tun:
- In der Regel meldet die Post oder der Paketdienst die Sendung beim Zoll an und legt die Abgaben aus. Du zahlst sie bei der Zustellung, dazu oft eine Servicepauschale des Dienstes.
- Schritt 3
Wenn das Paket beim Zollamt liegt
Das musst du tun:
- Fehlen Unterlagen, bekommst du eine Benachrichtigung. Du holst das Paket beim Zollamt ab, meldest es selbst online im Zoll-Portal an (IPK) oder verweigerst die Annahme. Pakete lagern dort 9 Tage, Briefe und Päckchen 7 Tage, danach gehen sie an den Absender zurück.
- Bring die Benachrichtigung und die Rechnung oder einen Zahlungsnachweis mit, aus dem der volle Preis mit Porto hervorgeht.
- Schritt 4
Geschenke und Verbote
Das musst du tun:
- Ein Geschenk von Privat an Privat bleibt bis 45 € je Sendung abgabenfrei, wenn es gelegentlich kommt, nicht bezahlt wurde und nur für deinen eigenen Gebrauch ist. Käufe über Auktionsplattformen und Sendungen von Firmen sind keine Geschenke. Für Alkohol, Tabak und Kaffee fällt Verbrauchsteuer immer an.
- Manche Waren sind verboten oder brauchen eine Genehmigung. Der Zoll warnt vor allem vor Arzneimitteln, gefälschten Markenwaren und geschützten Tieren und Pflanzen.
Quellen:Zoll: InternetbestellungenZoll: GeschenksendungenZoll: Einschränkungen
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