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Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Amtlich: Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Voraussetzung und Antrag

    Das musst du tun:

    1. Du brauchst zuerst den Schwerbehindertenausweis mit den passenden Merkzeichen (unten). Hast du ihn noch nicht, beantrag ihn beim Versorgungsamt.
    2. Den Parkausweis beantragst du dann bei der Straßenverkehrsbehörde deines Kreises oder deiner Stadt, nicht beim Versorgungsamt. Gültig ist er höchstens 5 Jahre, meist ohne Gebühr.
  2. Schritt 2

    Blauer Parkausweis

    Das musst du tun:

    1. Den blauen EU-Parkausweis bekommst du mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind), außerdem bei beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Einschränkungen. Er gilt in der ganzen EU.
    2. Nur mit ihm darfst du auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol parken.
  3. Schritt 3

    Oranger Parkausweis

    Das musst du tun:

    1. Den orangen Parkausweis gibt es für weitere Gruppen, die die VwV-StVO zu § 46 genau festlegt: Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit GdB ab 60; künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung mit GdB ab 70; die Merkzeichen G und B zusammen mit festgelegten GdB-Werten für die Beine, zum Teil zusammen mit Herz oder Lunge.
    2. Ob dein Bescheid dazu passt, prüft die Straßenverkehrsbehörde. Der Ausweis gilt nur in Deutschland. Auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol darfst du mit ihm nicht parken.
  4. Schritt 4

    Was beide erlauben

    Das musst du tun:

    1. Zum Beispiel bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot parken, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und Zeitgrenze und auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden. Das gilt, wenn in zumutbarer Nähe kein anderer Platz frei ist, und höchstens 24 Stunden am Stück.
    2. Leg den Ausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.

Quellen:§ 46 StVOVwV-StVO zu § 46

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