Rundfunkbeitrag
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer zahlt
Das musst du tun:
- Für jede Wohnung wird ein Beitrag fällig, egal wie viele Menschen oder Geräte dort sind. Zahlen muss jede volljährige Person, die dort wohnt. Wohnt ihr zu mehreren, haftet ihr gemeinsam, und es reicht, wenn eine Person zahlt (§ 2 RBStV).
- Der Beitrag beträgt derzeit 18,36 € im Monat (Stand Oktober 2026).
- Schritt 2
Anmelden
Das musst du tun:
- Ziehst du in eine Wohnung, für die noch niemand zahlt, meldest du sie unverzüglich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio an, online auf rundfunkbeitrag.de (§ 8 RBStV). Die Pflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem du einziehst (§ 7).
- Zahlt schon jemand für die Wohnung, musst du dich nicht anmelden.
- Schritt 3
Umzug mitteilen
Das musst du tun:
- Zahlst du schon und ziehst um, teilst du die neue Adresse mit deiner Beitragsnummer unter „Daten ändern“ mit. Die Anmeldung beim Bürgeramt ersetzt das nicht.
- Schritt 4
Abmelden
Das musst du tun:
- Ziehst du zu jemandem, der schon zahlt, oder gibst du die Wohnung auf, etwa beim Wegzug ins Ausland, meldest du dich ab. Gib den Grund an und beim Zusammenziehen die Beitragsnummer der Person, die für die neue Wohnung zahlt (§ 8 Abs. 5).
- Die Pflicht endet frühestens mit dem Monat, in dem die Abmeldung eingeht (§ 7 Abs. 2). Melde dich also bald ab.
- Schritt 5
Befreiung oder Ermäßigung
Das musst du tun:
- Befreit wirst du nur auf Antrag, etwa wenn du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder BAföG bekommst und nicht bei den Eltern wohnst (§ 4 RBStV). Die Befreiung gilt auch für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder unter 25 in der Wohnung.
- Blinde und stark sehbehinderte, gehörlose und bestimmte schwerbehinderte Menschen zahlen auf Antrag ein Drittel.
- Den Antrag füllst du online aus, druckst und unterschreibst ihn und schickst ihn mit einer Kopie des Bescheids per Post, keine Originale. Rückwirkend geht das bis zu 3 Jahre.
- Liegt dein Einkommen nur knapp über der Grenze für eine solche Leistung, kannst du eine Befreiung als Härtefall beantragen.
Quellen:Rundfunkbeitrag: InformationenRundfunkbeitragsstaatsvertrag (§§ 2, 4, 7, 8)Befreiung oder Ermäßigung beantragen
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