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Dein Deutschland

Schadstoffe und Elektroschrott entsorgen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Nicht in die Tonne

    Das musst du tun:

    1. Farbreste, Lösemittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Motoröl und ähnliche Problemabfälle gibst du getrennt ab, beim Wertstoffhof oder beim Schadstoffmobil. Diese betreibt der Entsorger deines Kreises oder deiner Stadt (§ 17 KrWG).
    2. Termine des Schadstoffmobils und was angenommen wird, stehen im Abfallkalender oder auf der Seite deines Entsorgers.
  2. Schritt 2

    Elektrogeräte und Lampen

    Das musst du tun:

    1. Elektrogeräte, Energiesparlampen und LED-Lampen gehören nicht in den Hausmüll. Der Wertstoffhof nimmt sie an.
    2. Elektromärkte ab 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte und Supermärkte ab 800 m², die Elektrogeräte verkaufen, nehmen kleine Altgeräte, deren äußere Maße alle höchstens 25 cm betragen, kostenlos zurück, auch ohne Kauf, bis zu 3 je Geräteart. Beim Kauf eines neuen Geräts nehmen sie ein altes der gleichen Art zurück (§ 17 ElektroG).
  3. Schritt 3

    Batterien und Akkus

    Das musst du tun:

    1. Alte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Jeder Händler, der Batterien verkauft, nimmt solche Altbatterien kostenlos zurück (§ 14 BattDG). Auch der Wertstoffhof nimmt sie kostenlos an (§ 15 BattDG).
  4. Schritt 4

    Medikamente

    Das musst du tun:

    1. Alte Medikamente gehören nie in Toilette oder Spüle. Ob sie in den Restmüll dürfen, regelt deine Gemeinde. In manchen Orten, etwa Berlin, nur über Schadstoffmobil oder Wertstoffhof.

Quellen:§ 17 KrWG§ 17 ElektroG§ 14 BattDG§ 15 BattDGUmweltbundesamt: Müll im Haushalt

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