Schadstoffe und Elektroschrott entsorgen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Nicht in die Tonne
Das musst du tun:
- Farbreste, Lösemittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Motoröl und ähnliche Problemabfälle gibst du getrennt ab, beim Wertstoffhof oder beim Schadstoffmobil. Diese betreibt der Entsorger deines Kreises oder deiner Stadt (§ 17 KrWG).
- Termine des Schadstoffmobils und was angenommen wird, stehen im Abfallkalender oder auf der Seite deines Entsorgers.
- Schritt 2
Elektrogeräte und Lampen
Das musst du tun:
- Elektrogeräte, Energiesparlampen und LED-Lampen gehören nicht in den Hausmüll. Der Wertstoffhof nimmt sie an.
- Elektromärkte ab 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte und Supermärkte ab 800 m², die Elektrogeräte verkaufen, nehmen kleine Altgeräte, deren äußere Maße alle höchstens 25 cm betragen, kostenlos zurück, auch ohne Kauf, bis zu 3 je Geräteart. Beim Kauf eines neuen Geräts nehmen sie ein altes der gleichen Art zurück (§ 17 ElektroG).
- Schritt 3
Batterien und Akkus
Das musst du tun:
- Alte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Jeder Händler, der Batterien verkauft, nimmt solche Altbatterien kostenlos zurück (§ 14 BattDG). Auch der Wertstoffhof nimmt sie kostenlos an (§ 15 BattDG).
- Schritt 4
Medikamente
Das musst du tun:
- Alte Medikamente gehören nie in Toilette oder Spüle. Ob sie in den Restmüll dürfen, regelt deine Gemeinde. In manchen Orten, etwa Berlin, nur über Schadstoffmobil oder Wertstoffhof.
Quellen:§ 17 KrWG§ 17 ElektroG§ 14 BattDG§ 15 BattDGUmweltbundesamt: Müll im Haushalt
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