Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.

Dein Deutschland

Schüler-BAföG

Amtlich: BAföG für einen Schulbesuch oder ein Praktikum beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Welche Schulen

    Das musst du tun:

    1. Schüler-BAföG gibt es etwa für Berufsfachschulen und Fachschulen, die in mindestens 2 Jahren einen Berufsabschluss vermitteln, für Fachoberschulklassen nach einer Berufsausbildung sowie für Abendschulen und Kollegs (§ 2 Abs. 1 BAföG).
  2. Schritt 2

    Gymnasium oder Realschule

    Das musst du tun:

    1. Für allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen ohne Berufsabschluss und Fachoberschulklassen ohne vorherige Ausbildung gibt es BAföG nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst (§ 2 Abs. 1a BAföG).
    2. Dazu muss eine passende Schule von der Wohnung deiner Eltern aus nicht erreichbar sein. Oder du führst einen eigenen Haushalt und bist oder warst verheiratet oder verpartnert, oder du lebst mit einem Kind zusammen.
  3. Schritt 3

    Zuschuss

    Das musst du tun:

    1. Schüler-BAföG ist in der Regel ein Zuschuss. Du zahlst nichts zurück (§ 17 Abs. 1 BAföG). Nur an Höheren Fachschulen und Akademien gibt es die Hälfte als Darlehen (§ 17 Abs. 2 BAföG).
    2. Wie viel, hängt von deinem Einkommen und dem deiner Eltern ab.
  4. Schritt 4

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Beim Amt für Ausbildungsförderung deiner Stadt oder deines Landkreises, meist dort, wo deine Eltern wohnen. Für Abendgymnasien und Kollegs ist das Amt am Ort der Schule zuständig (§ 45 BAföG). Online geht es über BAföG Digital.
    2. BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst (§ 15 Abs. 1 BAföG). Stell ihn spätestens im Monat des Schulbeginns.

Quellen:bafög.de: Antrag stellen§ 2 BAföG§ 15 BAföG§ 17 BAföG§ 45 BAföG

Zuständige Stelle finden

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

Im Chat fragen

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.