Schüler-BAföG
Amtlich: BAföG für einen Schulbesuch oder ein Praktikum beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Welche Schulen
Das musst du tun:
- Schüler-BAföG gibt es etwa für Berufsfachschulen und Fachschulen, die in mindestens 2 Jahren einen Berufsabschluss vermitteln, für Fachoberschulklassen nach einer Berufsausbildung sowie für Abendschulen und Kollegs (§ 2 Abs. 1 BAföG).
- Schritt 2
Gymnasium oder Realschule
Das musst du tun:
- Für allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen ohne Berufsabschluss und Fachoberschulklassen ohne vorherige Ausbildung gibt es BAföG nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst (§ 2 Abs. 1a BAföG).
- Dazu muss eine passende Schule von der Wohnung deiner Eltern aus nicht erreichbar sein. Oder du führst einen eigenen Haushalt und bist oder warst verheiratet oder verpartnert, oder du lebst mit einem Kind zusammen.
- Schritt 3
Zuschuss
Das musst du tun:
- Schüler-BAföG ist in der Regel ein Zuschuss. Du zahlst nichts zurück (§ 17 Abs. 1 BAföG). Nur an Höheren Fachschulen und Akademien gibt es die Hälfte als Darlehen (§ 17 Abs. 2 BAföG).
- Wie viel, hängt von deinem Einkommen und dem deiner Eltern ab.
- Schritt 4
Antrag
Das musst du tun:
- Beim Amt für Ausbildungsförderung deiner Stadt oder deines Landkreises, meist dort, wo deine Eltern wohnen. Für Abendgymnasien und Kollegs ist das Amt am Ort der Schule zuständig (§ 45 BAföG). Online geht es über BAföG Digital.
- BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst (§ 15 Abs. 1 BAföG). Stell ihn spätestens im Monat des Schulbeginns.
Quellen:bafög.de: Antrag stellen§ 2 BAföG§ 15 BAföG§ 17 BAföG§ 45 BAföG
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