Unterhaltsvorschuss
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann es ihn gibt
Das musst du tun:
- Dein Kind ist unter 18 und lebt bei dir. Du bist ledig, verwitwet, geschieden oder lebst dauerhaft getrennt. Der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt, zu wenig oder nicht regelmäßig.
- Ab 12 Jahren gilt zusätzlich: Dein Kind bekommt kein Grundsicherungsgeld, oder es braucht es durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr, oder du verdienst mindestens 600 € brutto im Monat, Kindergeld nicht mitgerechnet.
- Schritt 2
Wann nicht
Das musst du tun:
- Wenn du mit dem anderen Elternteil zusammenlebst, keine Auskunft über ihn gibst oder nicht hilfst, die Vaterschaft zu klären.
- Heiratest du jemand anderen, endet der Anspruch.
- Schritt 3
Wie viel
Das musst du tun:
- Der Betrag ist der gesetzliche Mindestunterhalt abzüglich des Kindergelds für ein erstes Kind. Er ändert sich fast jedes Jahr und hängt vom Alter ab. Die aktuellen Beträge stehen im Familienportal.
- Zahlt der andere Elternteil einen Teil, wird dieser abgezogen. Geht dein Kind nicht mehr auf eine allgemeinbildende Schule, wird auch eigenes Einkommen des Kindes zum Teil angerechnet, etwa aus einer Ausbildung (§ 2 Abs. 4 UVG).
- Schritt 4
Antrag
Das musst du tun:
- Stell den Antrag schriftlich oder online bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist beim Jugendamt deines Wohnorts. Nimm das Antragsformular der Stelle und halte alles bereit, was du über den anderen Elternteil weißt, etwa Name und Anschrift.
- Stell ihn bald: Rückwirkend zahlt die Stelle höchstens für den Monat vor dem Antrag, und nur, wenn du dich vorher um Unterhalt bemüht hast.
- Schritt 5
Danach
Das musst du tun:
- Das Land holt sich das Geld vom anderen Elternteil zurück. Melde der Stelle sofort, wenn sich etwas ändert, etwa ein Umzug, eine Heirat oder Unterhaltszahlungen.
Quellen:Familienportal: Unterhaltsvorschuss und aktuelle BeträgeBundesfamilienministerium§ 1 UVG§ 2 UVG§ 4 UVG§ 9 UVG
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