Beistandschaft beim Jugendamt
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was sie ist
Das musst du tun:
- Das Jugendamt wird Beistand deines Kindes. Es lässt die Vaterschaft feststellen oder fordert den Kindesunterhalt ein, auf Wunsch nur eins von beidem (§ 1712 BGB).
- Die Beistandschaft ist kostenlos. Dein Sorgerecht bleibt, wie es ist (§ 1716 BGB).
- Schritt 2
Wer sie beantragen kann
Das musst du tun:
- Ein Elternteil mit alleinigem Sorgerecht. Bei gemeinsamem Sorgerecht der Elternteil, bei dem das Kind lebt (§ 1713 BGB). Schwangere können sie schon vor der Geburt beantragen.
- Dein Kind ist minderjährig und lebt in Deutschland. Welche Staatsangehörigkeit es hat, spielt keine Rolle.
- Schritt 3
Antrag
Das musst du tun:
- Ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt deines Wohnorts genügt. Die Beistandschaft beginnt, sobald er dort ankommt (§ 1714 BGB). Den Antrag stellst du selbst.
- Schritt 4
Was der Beistand tut
Das musst du tun:
- Er ermittelt das Einkommen des anderen Elternteils, rechnet den Unterhalt aus und versucht, eine Einigung zu erreichen.
- Wenn nötig, vertritt er dein Kind vor Gericht, im Unterhaltsverfahren und bei der Feststellung der Vaterschaft. Einen Anwalt braucht dein Kind dann für den Unterhalt nicht (§ 114 Abs. 4 FamFG).
- Schritt 5
Beenden und Unterhaltsvorschuss
Das musst du tun:
- Du kannst die Beistandschaft jederzeit ohne Begründung beenden, ganz oder zum Teil. Ein Schreiben an das Jugendamt genügt (§ 1715 BGB).
- Kommt trotzdem kein Unterhalt, gibt es für Kinder unter 18 Unterhaltsvorschuss. Den beantragst du getrennt.
Quellen:Familienportal: Beistandschaft§ 1712 BGB§ 1713 BGB§ 1714 BGB§ 1715 BGB§ 1716 BGB
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