Vorläufiger Ausweis oder Pass
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann
Das musst du tun:
- Einen vorläufigen Personalausweis bekommst du, wenn du glaubhaft machst, dass du sofort einen Ausweis brauchst (§ 3 PAuswG). Zum Beispiel, weil dein Ausweis abgelaufen oder verloren ist und du gleich verreist.
- Schritt 2
Wo
Das musst du tun:
- Nur bei der Pass- und Ausweisbehörde, meist dem Bürgeramt. Du musst selbst hingehen. Bring ein digitales biometrisches Foto mit oder lass es vor Ort machen, dazu deinen alten Ausweis oder Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist.
- Steht fest, wer du bist, bekommst du ihn meist sofort. In Berlin zum Beispiel ist die Ausstellung in der Regel gleich möglich.
- Schritt 3
Gültigkeit
Das musst du tun:
- Er gilt höchstens 3 Monate, je nach Zweck auch kürzer, und lässt sich nicht verlängern (§ 6 PAuswG). Den regulären Ausweis beantragst du am besten gleich mit.
- Schritt 4
Gebühr
Das musst du tun:
- 10 € (§ 1 Abs. 2 PAuswGebV). Beantragst du den regulären Ausweis dazu, zahlst du dessen Gebühr zusätzlich.
- Außerhalb der Öffnungszeiten oder bei einer Behörde, die für dich nicht zuständig ist, kommen 13 € dazu.
- Schritt 5
Reise ins Ausland
Das musst du tun:
- Viele Länder lassen dich mit einem vorläufigen Personalausweis nicht einreisen, nur einige EU-Länder. Prüf vorher die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts und frag deine Fluggesellschaft.
- Brauchst du einen Pass, frag nach einem Reisepass im Expressverfahren oder einem vorläufigen Reisepass. Der vorläufige Pass gilt bis zu einem Jahr, wird aber nicht überall anerkannt. Im Notfall stellt die Bundespolizei an der Grenze einen Reiseausweis als Passersatz aus.
Quellen:§ 3 PAuswG§ 6 PAuswG§ 1 PAuswGebVAuswärtiges Amt: dringend ins Ausland
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