Wohnberechtigungsschein (WBS)
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wofür
Das musst du tun:
- Eine geförderte Wohnung, oft Sozialwohnung genannt, darf der Vermieter nur an Menschen mit WBS vergeben. Der WBS ist kein Geld; Wohngeld beantragst du getrennt.
- Schritt 2
Einkommen
Das musst du tun:
- Dein Haushalt darf eine Einkommensgrenze nicht überschreiten. Das Bundesgesetz nennt eine (§ 9 WoFG), aber viele Länder haben eigene Grenzen festgelegt, deshalb ist sie von Land zu Land verschieden.
- Im WBS steht auch, wie groß die Wohnung für deinen Haushalt sein darf. Das bestimmt dein Land.
- Schritt 3
Wer ihn bekommt
Das musst du tun:
- Wer nicht nur vorübergehend in Deutschland lebt und auf Dauer einen eigenen Haushalt führen kann. Mit ausländischem Pass prüft die Stelle dafür deinen Aufenthaltstitel.
- Schritt 4
Antrag
Das musst du tun:
- Zuständig ist je nach Land die Stadt, die Gemeinde oder der Kreis. Du brauchst Einkommensnachweise aller, die mit dir einziehen, und deinen Ausweis.
- Schritt 5
Gültigkeit
Das musst du tun:
- Nach dem Bundesgesetz gilt der WBS ein Jahr. Länder mit eigenem Gesetz können das anders regeln; die Dauer steht auf deinem Bescheid.
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.