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Dein Deutschland

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wofür

    Das musst du tun:

    1. Eine geförderte Wohnung, oft Sozialwohnung genannt, darf der Vermieter nur an Menschen mit WBS vergeben. Der WBS ist kein Geld; Wohngeld beantragst du getrennt.
  2. Schritt 2

    Einkommen

    Das musst du tun:

    1. Dein Haushalt darf eine Einkommensgrenze nicht überschreiten. Das Bundesgesetz nennt eine (§ 9 WoFG), aber viele Länder haben eigene Grenzen festgelegt, deshalb ist sie von Land zu Land verschieden.
    2. Im WBS steht auch, wie groß die Wohnung für deinen Haushalt sein darf. Das bestimmt dein Land.
  3. Schritt 3

    Wer ihn bekommt

    Das musst du tun:

    1. Wer nicht nur vorübergehend in Deutschland lebt und auf Dauer einen eigenen Haushalt führen kann. Mit ausländischem Pass prüft die Stelle dafür deinen Aufenthaltstitel.
  4. Schritt 4

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Zuständig ist je nach Land die Stadt, die Gemeinde oder der Kreis. Du brauchst Einkommensnachweise aller, die mit dir einziehen, und deinen Ausweis.
  5. Schritt 5

    Gültigkeit

    Das musst du tun:

    1. Nach dem Bundesgesetz gilt der WBS ein Jahr. Länder mit eigenem Gesetz können das anders regeln; die Dauer steht auf deinem Bescheid.

Quellen:§ 27 WoFG§ 9 WoFG

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