Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.

Dein Deutschland

Wohnungsmängel: Wohnungsaufsicht und Gesundheitsamt einschalten

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die zuständige Behörde oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Zuerst dem Vermieter melden

    Das musst du tun:

    1. Zeigt sich in deiner Mietwohnung ein Mangel, musst du ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Tu das schriftlich. Ohne Anzeige kannst du deine Rechte verlieren, etwa die Minderung, und musst unter Umständen Schaden ersetzen (§ 536c Abs. 2 BGB).
    2. Ist die Wohnung durch den Mangel nur eingeschränkt nutzbar, zahlst du eine angemessen herabgesetzte Miete. Kleine Beeinträchtigungen zählen nicht (§ 536 Abs. 1 BGB). Wie viel weniger angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab: Lass dich dazu beraten, bevor du kürzt.
  2. Schritt 2

    Wohnungsaufsicht der Stadt

    Das musst du tun:

    1. Tut der Vermieter nichts, kann in manchen Ländern die Stadt eingreifen. Wohnungsaufsichtsgesetze gibt es etwa in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hessen. Dort kann die Stadt die Beseitigung anordnen und durchsetzen.
    2. Die Schwelle ist höher als im Mietrecht. Typisch sind ausgefallene Heizung, fehlendes Wasser, kaputte Toilette oder Dusche, fehlender Strom und Wände oder Fenster, die nicht vor Nässe schützen.
  3. Schritt 3

    Gesundheitsamt: Schimmel und Ungeziefer

    Das musst du tun:

    1. Einige Gesundheitsämter beraten bei Schimmel in Wohnungen. Für Schimmel in öffentlichen Gebäuden wie Kitas und Schulen ist das Gesundheitsamt zuständig. Glaubst du, dass dich Schimmel krank macht, ist zuerst deine Hausärztin oder dein Hausarzt die richtige Stelle.
    2. Gibt es Gesundheitsschädlinge wie Kakerlaken oder Ratten und besteht die Gefahr, dass sie Krankheiten verbreiten, ordnet die zuständige Behörde die Bekämpfung an (§ 17 Abs. 2 IfSG). Melde das dem Gesundheitsamt oder der Stadt.

Quellen:§ 536c BGB§ 536 BGB§ 17 IfSGUmweltbundesamt: Häufige Fragen bei Schimmelbefall

Was in deinem Land gilt

Bayern
  1. In Bayern gibt es seit dem 1. Januar 2005 kein Wohnungsaufsichtsgesetz mehr. Die Gemeinde ist weiter für die Wohnungsaufsicht zuständig (Art. 83 Bayerische Verfassung), sie kann aber keine eigenen Anordnungen dieser Art mehr treffen. Bei verwahrlosten oder überbelegten Wohnungen kann sie nach Bauordnungs-, Gesundheits- oder Sicherheitsrecht vorgehen. Für Mängel in deiner Mietwohnung bleibt vor allem der Weg über das Mietrecht.

Quellen:BayernPortal: Wohnungsaufsicht, Beseitigung von Wohnmissständen

Berlin
  1. In Berlin ist die Wohnungsaufsicht des Bezirksamts zuständig (Wohnungsaufsichtsgesetz). Sie wird auf deine Mängelanzeige hin tätig, wenn du den Vermieter vorher schriftlich informiert hast und er nichts unternommen hat. Der Gebrauch der Wohnung muss mehr als unerheblich beeinträchtigt sein. Kleine Schäden, die du selbst beheben kannst, gehören nicht dazu.

Quellen:Berlin: Wohnungsaufsicht (Bezirksamt Neukölln)

Hamburg
  1. In Hamburg hilft die Dienststelle für Wohnraumschutz deines Bezirksamts nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz, wenn der Vermieter schwere Mängel nicht beheben will. Sie greift erst ab einer höheren Schwelle ein als das Mietrecht. Bei Schimmel durch falsches Heizen und Lüften wird sie nicht tätig, eine Modernisierung kann sie nicht verlangen.

Quellen:Hamburg: Wohnungsmängel

Nordrhein-Westfalen
  1. In Nordrhein-Westfalen ist die Wohnungsaufsicht Aufgabe der Gemeinde (§ 1 Abs. 2 WohnStG). Fehlen etwa Heizung, Wasser, Sanitär oder Strom, oder schützt die Wohnung nicht vor Witterung und Feuchtigkeit, soll die Gemeinde dem Vermieter anordnen, das zu beheben (§§ 4 bis 6 WohnStG). Für Wohnraum, den der Eigentümer selbst nutzt, gilt das nicht (§ 3 Abs. 7 WohnStG).

Quellen:WohnStG NRW

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

Im Chat fragen

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.