Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Oldenburg (Oldb) im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Wunschkennzeichen“.
2,60 Euro für die Online Kennzeichenreservierung (die einmalige Reservierungsgebühr wird bei Fahrzeugzulassung fällig)
10,20 Euro für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Reservierung gilt für 180 Tage. Eine Verlängerung kann in begründeten Einzelfällen vor Ablauf per E-Mail unter buergerbuero-nord[at]stadt-oldenburg.de beantragt werden.
Unterlagen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.
Wenn möglich, ist der Ausdruck der Online-Reservierung bei der Zulassung vorzulegen. Dies erleichtert in Zweifelsfragen die Zuordnung der Reservierung bei der Zulassung.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service.niedersachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 02.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.