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Altlastenauskunft für ein Grundstück

Amtlich: Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Das Kataster

    Das musst du tun:

    1. Das Bundesrecht überlässt es den Ländern, die Erfassung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen zu regeln, etwa alter Deponien oder früherer Betriebsflächen (§ 11 BBodSchG). In Nordrhein-Westfalen führen die zuständigen Behörden dafür ein Kataster (§ 8 LBodSchG), in Bayern das Landesamt für Umwelt. Die Auskunft zeigt, ob für ein Grundstück ein Eintrag besteht.
  2. Schritt 2

    Wer fragen darf

    Das musst du tun:

    1. Nach den Umweltinformationsgesetzen hat jede Person Anspruch auf Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darzulegen (§ 3 UIG für Bundesbehörden, für Länder und Kommunen das Landesgesetz). Weil Einträge personenbezogen sein können, kann die Behörde die Zustimmung des Eigentümers verlangen oder die Auskunft einschränken.
    2. Bist du nicht Eigentümer, leg eine Vollmacht bei. Das beschleunigt die Auskunft, schreiben Hamburg und Köln.
  3. Schritt 3

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Zuständig ist meist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in Berlin das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks. Nenne Adresse und Flurstück.
    2. Plane Zeit ein: Berlin nennt etwa 4 Wochen, München 3 bis 4 Wochen, Hamburg 1 bis 2 Monate.
  4. Schritt 4

    Kosten und Aussagekraft

    Das musst du tun:

    1. In Köln und München sind einfache Auskünfte in der Regel kostenlos. Umfangreichere kosten nach der Gebührenordnung von Land oder Stadt.
    2. Kein Eintrag heißt nicht sicher, dass der Boden sauber ist: Hamburg übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität seines Katasters.

Quellen:§ 11 BBodSchG§ 3 UIG

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