Altlastenauskunft für ein Grundstück
Amtlich: Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Das Kataster
Das musst du tun:
- Das Bundesrecht überlässt es den Ländern, die Erfassung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen zu regeln, etwa alter Deponien oder früherer Betriebsflächen (§ 11 BBodSchG). In Nordrhein-Westfalen führen die zuständigen Behörden dafür ein Kataster (§ 8 LBodSchG), in Bayern das Landesamt für Umwelt. Die Auskunft zeigt, ob für ein Grundstück ein Eintrag besteht.
- Schritt 2
Wer fragen darf
Das musst du tun:
- Nach den Umweltinformationsgesetzen hat jede Person Anspruch auf Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darzulegen (§ 3 UIG für Bundesbehörden, für Länder und Kommunen das Landesgesetz). Weil Einträge personenbezogen sein können, kann die Behörde die Zustimmung des Eigentümers verlangen oder die Auskunft einschränken.
- Bist du nicht Eigentümer, leg eine Vollmacht bei. Das beschleunigt die Auskunft, schreiben Hamburg und Köln.
- Schritt 3
Antrag
Das musst du tun:
- Zuständig ist meist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in Berlin das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks. Nenne Adresse und Flurstück.
- Plane Zeit ein: Berlin nennt etwa 4 Wochen, München 3 bis 4 Wochen, Hamburg 1 bis 2 Monate.
- Schritt 4
Kosten und Aussagekraft
Das musst du tun:
- In Köln und München sind einfache Auskünfte in der Regel kostenlos. Umfangreichere kosten nach der Gebührenordnung von Land oder Stadt.
- Kein Eintrag heißt nicht sicher, dass der Boden sauber ist: Hamburg übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität seines Katasters.
Quellen:§ 11 BBodSchG§ 3 UIG
Zuständige Stelle finden
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