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Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler

Amtlich: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Welche Erlaubnis

    Das musst du tun:

    1. Für eine selbstständige Tätigkeit gibt es eine eigene Aufenthaltserlaubnis (§ 21 AufenthG). Für freie Berufe gelten leichtere Regeln (§ 21 Abs. 5).
    2. Hast du schon einen anderen Aufenthaltstitel, kann die Ausländerbehörde dir die Selbstständigkeit zusätzlich erlauben (§ 21 Abs. 6).
  2. Schritt 2

    Mit einem Unternehmen

    Das musst du tun:

    1. Die Tätigkeit muss einem wirtschaftlichen Interesse oder einem Bedarf in der Region dienen und positive Folgen für die Wirtschaft erwarten lassen. Die Finanzierung muss durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert sein.
    2. Geprüft werden deine Geschäftsidee, deine Erfahrung, das eingesetzte Kapital, Arbeits- und Ausbildungsplätze und der Beitrag zu Innovation und Forschung. Die Behörde fragt dazu etwa die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer am Ort.
  3. Schritt 3

    Freie Berufe

    Das musst du tun:

    1. Für einen freien Beruf kann die Erlaubnis ohne diese Prüfung erteilt werden (§ 21 Abs. 5). Braucht der Beruf eine eigene Erlaubnis, muss sie erteilt oder zugesagt sein.
  4. Schritt 4

    Nach dem Studium in Deutschland

    Das musst du tun:

    1. Hast du ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen oder bist du als Forscherin, Forscher oder Wissenschaftler mit Blauer Karte EU oder einem passenden Aufenthaltstitel hier, sollst du die Erlaubnis bekommen, wenn die Tätigkeit zu deinem Studium oder deiner Forschung passt (§ 21 Abs. 2a).
  5. Schritt 5

    Ab 45 Jahren

    Das musst du tun:

    1. Bist du älter als 45, sollst du eine angemessene Altersversorgung nachweisen (§ 21 Abs. 3). Wie viel reicht, sagt dir die Ausländerbehörde.
  6. Schritt 6

    Antrag und Kosten

    Das musst du tun:

    1. Aus dem Ausland beantragst du ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft, 75 € (§ 46 AufenthV). In Deutschland ist die Ausländerbehörde deines Wohnorts zuständig; die Aufenthaltserlaubnis kostet 100 € (§ 45 AufenthV).
    2. Meist verlangt die Behörde einen Businessplan, einen Finanzierungsplan und deinen Lebenslauf.
  7. Schritt 7

    Dauer und danach

    Das musst du tun:

    1. Die Erlaubnis gilt höchstens 3 Jahre. Läuft dein Unternehmen erfolgreich und ist der Lebensunterhalt für dich und deine Familie gesichert, kannst du danach eine Niederlassungserlaubnis bekommen (§ 21 Abs. 4). Für freie Berufe gilt diese Regel nicht.

Quellen:§ 21 AufenthG§ 45 AufenthV§ 46 AufenthV

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