Ausfuhrkennzeichen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wofür
Das musst du tun:
- Mit einem Ausfuhrkennzeichen fährst du ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland (§ 45 FZV). Das Schild hat ein rotes Feld mit dem Ablaufdatum. Danach darf das Fahrzeug in Deutschland nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren.
- Schritt 2
Versicherung und Hauptuntersuchung
Das musst du tun:
- Du brauchst eine Versicherungsbestätigung speziell für Ausfuhrkennzeichen. Sag dem Versicherer, dass es um ein Ausfuhrkennzeichen geht; eine eVB für eine normale Zulassung passt nicht.
- Die nächste Hauptuntersuchung muss nach dem Ablaufdatum liegen. Ist sie früher fällig, lässt du sie vorher machen.
- Schritt 3
Bei der Zulassungsstelle
Das musst du tun:
- Bring Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II und die Versicherungsbestätigung mit. Ist das Fahrzeug noch zugelassen, bringst du auch die alten Kennzeichen; sie werden entstempelt. Abmelden musst du es vorher nicht.
- Die Zulassung gilt so lange wie die Versicherung, höchstens ein Jahr. In Berlin sind es je nach Versicherung 15 Tage bis 1 Jahr.
- Schritt 4
Kosten und Steuer
Das musst du tun:
- Die Zuteilung kostet 31,40 € (Gebühren-Nr. 221.3 GebOSt), dazu die Schilder. Kfz-Steuer zahlst du für die Zeit, in der das Kennzeichen gilt, mindestens für einen Monat (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG). Berlin will dafür ein SEPA-Lastschriftmandat oder einen Nachweis, dass die Steuer bezahlt ist.
- Schritt 5
Zoll
Das musst du tun:
- Verlässt das Fahrzeug die EU, brauchst du auch privat eine Ausfuhranmeldung beim Zoll, meist elektronisch. Bei Fahrzeugen bis 1.000 € Wert und 1.000 kg Gewicht reicht die mündliche Anmeldung an der Grenzzollstelle.
Quellen:§ 45 FZVGebOSt§ 5 KraftStGZoll: Ausfuhr von Fahrzeugen
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