Auslandsehe in Deutschland eintragen
Amtlich: Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Freiwillig, aber nützlich
Das musst du tun:
- Hat eine Deutsche oder ein Deutscher im Ausland geheiratet, kann die Ehe auf Antrag ins deutsche Eheregister eingetragen werden (§ 34 PStG). Das ist keine Pflicht.
- Danach stellt dir ein deutsches Standesamt Eheurkunden aus.
- Schritt 2
Welches Standesamt
Das musst du tun:
- Das Standesamt an deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, auch am letzten Wohnsitz in Deutschland. Ergibt sich keins, das Standesamt I in Berlin (§ 34 Abs. 4 PStG).
- Schritt 3
Wer den Antrag stellt
Das musst du tun:
- Die Ehegatten. Sind beide gestorben, deren Eltern und Kinder (§ 34 Abs. 1 PStG).
- Welche Unterlagen und Übersetzungen du brauchst, sagt dir das Standesamt.
Quellen:§ 34 PStG
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