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Dein Deutschland

Auslandsehe in Deutschland eintragen

Amtlich: Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Freiwillig, aber nützlich

    Das musst du tun:

    1. Hat eine Deutsche oder ein Deutscher im Ausland geheiratet, kann die Ehe auf Antrag ins deutsche Eheregister eingetragen werden (§ 34 PStG). Das ist keine Pflicht.
    2. Danach stellt dir ein deutsches Standesamt Eheurkunden aus.
  2. Schritt 2

    Welches Standesamt

    Das musst du tun:

    1. Das Standesamt an deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, auch am letzten Wohnsitz in Deutschland. Ergibt sich keins, das Standesamt I in Berlin (§ 34 Abs. 4 PStG).
  3. Schritt 3

    Wer den Antrag stellt

    Das musst du tun:

    1. Die Ehegatten. Sind beide gestorben, deren Eltern und Kinder (§ 34 Abs. 1 PStG).
    2. Welche Unterlagen und Übersetzungen du brauchst, sagt dir das Standesamt.

Quellen:§ 34 PStG

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