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Dein Deutschland

Ausnahmegenehmigung zum Führerschein beantragen

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die zuständige Behörde deines Landes oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was möglich ist

    Das musst du tun:

    1. Die Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Regeln der Fahrerlaubnis-Verordnung genehmigen (§ 74 Abs. 1 FeV). Sie kann, sie muss aber nicht. Ein Beispiel ist das Mindestalter für die Klasse T in der Landwirtschaft.
  2. Schritt 2

    Mindestalter und Mofa

    Das musst du tun:

    1. Die Mindestalter stehen in § 10 FeV. Ein Mofa darfst du ab 15 fahren, und zwar mit Prüfbescheinigung (§ 10 Abs. 3, § 5 FeV). Ohne sie fährst du nur unter Aufsicht eines Fahrlehrers.
    2. Eine Ausnahme vom Mindestalter gibt es nur mit Zustimmung deiner Eltern oder deines gesetzlichen Vertreters (§ 74 Abs. 2 FeV).
    3. Begleitetes Fahren ab 17 ist keine Ausnahme, sondern eine eigene Regel (§ 48a FeV).
  3. Schritt 3

    Antrag und Bescheinigung

    Das musst du tun:

    1. Stell den Antrag schriftlich mit Begründung. Vor einer Ausnahme vom Mindestalter kann die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 FeV). Die Ausnahme kann mit Auflagen verbunden sein (§ 74 Abs. 3 FeV).
    2. Steht die Ausnahme nicht im Führerschein, bekommst du eine rosa Bescheinigung im Format A5. Sie gehört beim Fahren in deine Tasche (§ 74 Abs. 4 FeV).

Quellen:§ 74 FeV§ 10 FeV§ 5 FeV§ 11 FeV

Was in deinem Land gilt

Bayern
  1. In Bayern genehmigt das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt die Ausnahmen (§ 8 Abs. 2 ZustVVerk). Die Prüfung für die Mofa-Prüfbescheinigung nimmt die TÜV SÜD Auto Service GmbH ab (§ 10 ZustVVerk).

Quellen:ZustVVerk (Bayern)

Mecklenburg-Vorpommern
  1. In Mecklenburg-Vorpommern stellst du den Antrag beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock. Für die Klasse T vor dem Mindestalter verlangt es immer ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung und einen Härtefall aus deinen Lebensumständen, etwa im Familienbetrieb. Rein betriebswirtschaftliche Gründe reichen nicht. Das Mindestalter darf höchstens um 1 Jahr unterschritten werden.

Quellen:LSBV MV: Ausnahme vom Mindestalter Klasse T

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

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