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Bauschutt und Asbest entsorgen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Nicht in Tonne oder Sperrmüll

    Das musst du tun:

    1. Bauschutt wie Fliesen, Ziegel, Beton, Steine oder Putz gehört weder in die Tonne noch zum Sperrmüll. Kleine Mengen nimmt meist der Wertstoffhof gegen Gebühr an. Was und wie viel, regelt der Entsorger deines Kreises oder deiner Stadt.
  2. Schritt 2

    Größere Mengen

    Das musst du tun:

    1. Für größere Mengen bestellst du einen Container bei einem Entsorgungsbetrieb. Steht er auf der Straße, brauchst du dafür eine Erlaubnis der Stadt. Trenn den Schutt nach Sorten, etwa Beton, Ziegel, Fliesen, Gips und Holz: Gemischter Bauabfall ist teurer.
  3. Schritt 3

    Asbest erkennen

    Das musst du tun:

    1. In Häusern, deren Bau vor November 1993 begann, kann Asbest stecken (§ 11a GefStoffV), etwa in Wellplatten (Eternit), Fassaden- und Bodenplatten, Blumenkästen oder alten Nachtspeicheröfen.
  4. Schritt 4

    Was du bei Asbest selbst darfst

    Das musst du tun:

    1. Arbeiten an Asbest, etwa Bohren, Schleifen oder Sägen, sind auch für Privatleute verboten. Das vollständige Ausbauen ist erlaubt, wenn du dabei so wenig Staub und Fasern wie möglich entstehen lässt (§ 11 GefStoffV): Teile befeuchten und nicht zerbrechen.
    2. Besser übernimmt das eine Fachfirma. Helfen dir Freunde oder Nachbarn, können für dich Pflichten wie für einen Arbeitgeber gelten.
  5. Schritt 5

    Asbest abgeben

    Das musst du tun:

    1. Pack Asbest angefeuchtet und staubdicht in reißfeste Folie. Er darf nie in den Haus- oder Sperrmüll. Manche Wertstoffhöfe und Schadstoffstellen nehmen kleine Mengen an, oft nur nach Absprache; frag vorher deinen Entsorger.
    2. In München nimmt der Wertstoffhof höchstens zwei Teile Asbestzement bis 70 cm Kantenlänge an. In Berlin gehen Kleinmengen bis 1 m³ an die Schadstoffsammelstellen der BSR.

Quellen:§ 11 GefStoffV§ 11a GefStoffVBAuA: Asbest bei Privatleuten

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