Bienen halten und anmelden
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Beim Veterinäramt anzeigen
Das musst du tun:
- Wer Bienen halten will, zeigt das spätestens zu Beginn der zuständigen Behörde an, meist dem Veterinäramt des Kreises oder der Stadt. Anzugeben sind die Zahl der Völker und ihr Standort (§ 1a BienSeuchV). Du bekommst eine zwölfstellige Registriernummer.
- Schritt 2
Tierseuchenkasse
Das musst du tun:
- Ob du Bienen auch der Tierseuchenkasse meldest und einen Beitrag zahlst, regelt jedes Land. In Baden-Württemberg sind Völker meldepflichtig, 2026 aber beitragsfrei. In Niedersachsen müssen Bienen nicht bei der Kasse gemeldet werden; die Anzeige beim Veterinäramt bleibt. Frag bei der Kasse deines Landes nach.
- Schritt 3
Völker an einen anderen Ort bringen
Das musst du tun:
- Bringst du Völker an einen anderen Standort, etwa zum Wandern, brauchst du eine Bescheinigung des Amtstierarztes am Herkunftsort, dass sie frei von Amerikanischer Faulbrut sind. Sie darf höchstens 9 Monate alt und nicht vor dem 1. September des Vorjahres ausgestellt sein (§ 5 BienSeuchV).
- Schritt 4
Krankheiten
Das musst du tun:
- Ist dein Bienenstand von der Varroamilbe befallen, behandelst du jedes Jahr alle Völker dagegen (§ 15 BienSeuchV).
- Amerikanische Faulbrut, der Kleine Beutenkäfer und Tropilaelaps-Milben sind anzeigepflichtig. Bei Verdacht meldest du das dem Veterinäramt.
Quellen:§ 1a BienSeuchV§ 5 BienSeuchV§ 15 BienSeuchVFriedrich-Loeffler-Institut: BienenkrankheitenTierseuchenkasse Baden-Württemberg: Meldepflicht
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