Blindengeld und Blindenhilfe
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Zwei Leistungen
Das musst du tun:
- Blindengeld ist Landesrecht. Name, Höhe, wer es bekommt und die zuständige Stelle unterscheiden sich je nach Land; Berlin nennt es etwa Landespflegegeld, in NRW zahlen es die Landschaftsverbände, in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
- Blindenhilfe ist Sozialhilfe (§ 72 SGB XII). Sie gleicht die Mehrkosten der Blindheit aus, wenn das Landesblindengeld nicht reicht oder es keines gibt.
- Schritt 2
Landesblindengeld
Das musst du tun:
- In vielen Ländern hängt es nicht von Einkommen und Vermögen ab, etwa in Bayern, Berlin und NRW. Manche Länder zahlen auch hochgradig Sehbehinderten etwas.
- Es gibt das Geld nur auf Antrag, in Bayern und NRW frühestens ab dem Monat des Antrags. Stell ihn also bald.
- Schritt 3
Blindenhilfe
Das musst du tun:
- Als gleichgestellt mit Blindheit gilt hier eine Sehschärfe von höchstens 1/50 auf beiden Augen oder eine gleich schwere Störung (§ 72 Abs. 5 SGB XII).
- Landesblindengeld und ähnliche Leistungen werden angerechnet, Pflegegeld aus der Pflegeversicherung zum Teil. Einkommen und Vermögen zählen, wie bei jeder Sozialhilfe.
- Wer in einem Heim lebt, das öffentlich mitfinanziert wird, bekommt bis zur Hälfte weniger.
- Schritt 4
Antrag
Das musst du tun:
- Frag bei deiner Stadt oder deinem Landkreis, wer zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche ist es manchmal das Jugendamt, etwa in Berlin.
- Leg einen augenärztlichen Befund bei. Hast du einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, leg auch den Bescheid bei.
Quellen:Blindengeld in BayernBlindengeld in Westfalen-Lippe§ 72 SGB XII
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