Brunnen bohren und Bohrungen anzeigen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wasser für den Haushalt
Das musst du tun:
- Nach Bundesrecht brauchst du keine Erlaubnis, um Grundwasser für den eigenen Haushalt zu fördern (§ 46 Abs. 1 WHG). Die Länder können anderes bestimmen (§ 46 Abs. 3 WHG). Frag deshalb zuerst die untere Wasserbehörde, meist beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
- Schritt 2
Bohrung einen Monat vorher anzeigen
Das musst du tun:
- Arbeiten, die so tief gehen, dass sie das Grundwasser beeinflussen können, zeigst du der Wasserbehörde einen Monat vor Beginn an (§ 49 Abs. 1 WHG). Das gilt auch für den Brunnen im Garten.
- Unten steht, was die Behörde für den Ort des Grundstücks anbietet.
- Schritt 3
Was die Bohrfirma meldet
Das musst du tun:
- Jede Bohrung zeigt die Bohrfirma oder du spätestens zwei Wochen vor Beginn dem geologischen Dienst des Landes an (§ 8 GeolDG). Frag die Firma, ob sie das übernimmt.
- Bohrungen tiefer als 100 Meter zeigst du außerdem der Bergbehörde an, mindestens zwei Wochen vor Beginn (§ 127 BBergG).
- Schritt 4
Unerwartet auf Wasser gestoßen
Das musst du tun:
- Triffst du beim Bauen ungeplant auf Grundwasser, etwa in der Baugrube, meldest du das sofort der Wasserbehörde (§ 49 Abs. 2 WHG).
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.