Erdwärme oder Grundwasser-Wärmepumpe bei der Wasserbehörde
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Zuerst die Wasserbehörde
Das musst du tun:
- Zuständig ist die untere Wasserbehörde, meist beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt. Frag dort vor der Planung nach, was auf deinem Grundstück gilt. In Wasserschutzgebieten gelten strengere Regeln.
- Unten steht, was die Behörde für den Ort des Grundstücks anbietet.
- Schritt 2
Bohrung für die Erdwärmesonde anzeigen
Das musst du tun:
- Eine Bohrung, die das Grundwasser berühren kann, zeigst du der Wasserbehörde einen Monat vor Beginn an (§ 49 Abs. 1 WHG). Sie entscheidet, ob du zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis brauchst.
- Ein Erdwärmekollektor bis 4 Meter Tiefe außerhalb von Wasserschutzgebieten braucht in der Regel keine Erlaubnis, wenn er die technischen Vorgaben erfüllt. Die Länder dürfen abweichende Regeln treffen (§ 49 Abs. 4 WHG).
- Schritt 3
Erlaubnis für die Grundwasser-Wärmepumpe
Das musst du tun:
- Grundwasser für den eigenen Haushalt zu fördern, auch zum Heizen, ist nach Bundesrecht erlaubnisfrei (§ 46 Abs. 1 WHG). Das abgekühlte Wasser leitest du aber wieder ins Grundwasser ein. Dafür brauchst du eine Erlaubnis (§§ 8, 9 WHG).
- Die Länder können auch das Fördern erlaubnispflichtig machen (§ 46 Abs. 3 WHG). Stell den Antrag, bevor du den Brunnen bohren lässt.
- Schritt 4
Was die Bohrfirma meldet
Das musst du tun:
- Jede Bohrung zeigt die Bohrfirma oder du spätestens zwei Wochen vor Beginn dem geologischen Dienst des Landes an (§ 8 GeolDG). Frag die Firma, ob sie das übernimmt.
- Soll die Bohrung tiefer als 100 Meter gehen, kommt eine Anzeige bei der Bergbehörde dazu, mindestens zwei Wochen vor Beginn (§ 127 BBergG).
Quellen:§ 49 WHG§ 8 WHG§ 9 WHG§ 46 WHG§ 8 GeolDG§ 127 BBergG
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