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Erdwärme oder Grundwasser-Wärmepumpe bei der Wasserbehörde

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Zuerst die Wasserbehörde

    Das musst du tun:

    1. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, meist beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt. Frag dort vor der Planung nach, was auf deinem Grundstück gilt. In Wasserschutzgebieten gelten strengere Regeln.
    2. Unten steht, was die Behörde für den Ort des Grundstücks anbietet.
  2. Schritt 2

    Bohrung für die Erdwärmesonde anzeigen

    Das musst du tun:

    1. Eine Bohrung, die das Grundwasser berühren kann, zeigst du der Wasserbehörde einen Monat vor Beginn an (§ 49 Abs. 1 WHG). Sie entscheidet, ob du zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis brauchst.
    2. Ein Erdwärmekollektor bis 4 Meter Tiefe außerhalb von Wasserschutzgebieten braucht in der Regel keine Erlaubnis, wenn er die technischen Vorgaben erfüllt. Die Länder dürfen abweichende Regeln treffen (§ 49 Abs. 4 WHG).
  3. Schritt 3

    Erlaubnis für die Grundwasser-Wärmepumpe

    Das musst du tun:

    1. Grundwasser für den eigenen Haushalt zu fördern, auch zum Heizen, ist nach Bundesrecht erlaubnisfrei (§ 46 Abs. 1 WHG). Das abgekühlte Wasser leitest du aber wieder ins Grundwasser ein. Dafür brauchst du eine Erlaubnis (§§ 8, 9 WHG).
    2. Die Länder können auch das Fördern erlaubnispflichtig machen (§ 46 Abs. 3 WHG). Stell den Antrag, bevor du den Brunnen bohren lässt.
  4. Schritt 4

    Was die Bohrfirma meldet

    Das musst du tun:

    1. Jede Bohrung zeigt die Bohrfirma oder du spätestens zwei Wochen vor Beginn dem geologischen Dienst des Landes an (§ 8 GeolDG). Frag die Firma, ob sie das übernimmt.
    2. Soll die Bohrung tiefer als 100 Meter gehen, kommt eine Anzeige bei der Bergbehörde dazu, mindestens zwei Wochen vor Beginn (§ 127 BBergG).

Quellen:§ 49 WHG§ 8 WHG§ 9 WHG§ 46 WHG§ 8 GeolDG§ 127 BBergG

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