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Dein Deutschland

Hilfe der Bundesstiftung Mutter und Kind

Du stellst den Antrag nicht allein. Eine Schwangerschaftsberatungsstelle macht ihn mit dir, noch vor der Geburt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer Hilfe bekommt

    Das musst du tun:

    1. Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen in einer finanziellen Notlage (§ 2 MuKStiftG). Du brauchst einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
    2. Gefördert werden etwa die Erstausstattung für das Baby, Schwangerschaftskleidung, die Wohnung und Einrichtung, der Haushalt und die Betreuung des Kindes (§ 4 MuKStiftG).
  2. Schritt 2

    Antrag nur in der Schwangerschaft

    Das musst du tun:

    1. Den Antrag stellst du nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle in deinem Bundesland, in der Regel im persönlichen Gespräch. Beratungsstellen findest du auf familienplanung.de.
    2. Stell ihn vor der Geburt, danach geht es nicht mehr. Pro Schwangerschaft ist nur ein Antrag möglich.
  3. Schritt 3

    Kein Rechtsanspruch

    Das musst du tun:

    1. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht (§ 2 Abs. 2 MuKStiftG). Hast du Anspruch auf gesetzliche Leistungen, gehen sie vor, und du musst sie zuerst beantragen. Die Stiftung hilft, wenn sie nicht reichen oder nicht rechtzeitig kommen.
    2. Die Hilfe wird nicht auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe angerechnet und kann nicht gepfändet werden (§ 5 MuKStiftG).

Quellen:Bundesstiftung Mutter und Kind: Wer kann Hilfe beantragenBundesstiftung: Antrag stellen§ 2 MuKStiftG§ 4 MuKStiftG§ 5 MuKStiftG

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