Hilfe der Bundesstiftung Mutter und Kind
Du stellst den Antrag nicht allein. Eine Schwangerschaftsberatungsstelle macht ihn mit dir, noch vor der Geburt.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer Hilfe bekommt
Das musst du tun:
- Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen in einer finanziellen Notlage (§ 2 MuKStiftG). Du brauchst einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Gefördert werden etwa die Erstausstattung für das Baby, Schwangerschaftskleidung, die Wohnung und Einrichtung, der Haushalt und die Betreuung des Kindes (§ 4 MuKStiftG).
- Schritt 2
Antrag nur in der Schwangerschaft
Das musst du tun:
- Den Antrag stellst du nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle in deinem Bundesland, in der Regel im persönlichen Gespräch. Beratungsstellen findest du auf familienplanung.de.
- Stell ihn vor der Geburt, danach geht es nicht mehr. Pro Schwangerschaft ist nur ein Antrag möglich.
- Schritt 3
Kein Rechtsanspruch
Das musst du tun:
- Einen Rechtsanspruch gibt es nicht (§ 2 Abs. 2 MuKStiftG). Hast du Anspruch auf gesetzliche Leistungen, gehen sie vor, und du musst sie zuerst beantragen. Die Stiftung hilft, wenn sie nicht reichen oder nicht rechtzeitig kommen.
- Die Hilfe wird nicht auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe angerechnet und kann nicht gepfändet werden (§ 5 MuKStiftG).
Quellen:Bundesstiftung Mutter und Kind: Wer kann Hilfe beantragenBundesstiftung: Antrag stellen§ 2 MuKStiftG§ 4 MuKStiftG§ 5 MuKStiftG
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