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Dein Deutschland

Ehefähigkeitszeugnis

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wofür du es brauchst

    Das musst du tun:

    1. Willst du als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten, verlangt der andere Staat oft ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bestätigt, dass nach deutschem Recht nichts gegen die Ehe spricht (§ 39 PStG).
    2. Es wird für eure geplante Ehe ausgestellt und gilt 6 Monate (§ 39 Abs. 2 PStG). Ein zweites deutsches Zeugnis für deinen Partner oder deine Partnerin ist nicht nötig. Welche Unterlagen der andere Staat sonst verlangt, richtet sich nach seinem Recht.
  2. Schritt 2

    Welches Standesamt

    Das musst du tun:

    1. Das Standesamt an deinem Wohnsitz in Deutschland. Lebst du im Ausland, das Standesamt deines letzten Wohnsitzes hier. Hast du nie oder nur vorübergehend in Deutschland gelebt, das Standesamt I in Berlin (§ 39 Abs. 1 PStG).
    2. Den Antrag stellst du mündlich oder schriftlich. Eine deutsche Auslandsvertretung darf das Zeugnis nicht ausstellen. Sie kann den Antrag nur annehmen und weiterschicken.
  3. Schritt 3

    Unterlagen und Kosten

    Das musst du tun:

    1. Welche Urkunden du mitbringst und was es kostet, sagt dir das Standesamt.
  4. Schritt 4

    Heirat in Deutschland mit fremdem Recht

    Das musst du tun:

    1. Wer nach ausländischem Recht heiratet, soll in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatstaats vorlegen. Es verliert nach 6 Monaten seine Kraft (§ 1309 Abs. 1 BGB).
    2. Stellt der Heimatstaat keins aus, kann die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts befreien. Zuständig ist das Oberlandesgericht für das Standesamt, bei dem ihr die Ehe anmeldet (§ 1309 Abs. 2 BGB).

Quellen:§ 39 PStG§ 1309 BGBAuswärtiges Amt: Ehefähigkeitszeugnis

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