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Dein Deutschland

Jemanden für eine Ehrung vorschlagen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Welche Ehrungen es gibt

    Das musst du tun:

    1. Den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, das Bundesverdienstkreuz, verleiht der Bundespräsident. Jeder kann eine herausragend engagierte Person dafür vorschlagen, das heißt Anregung. Sich selbst vorschlagen geht nicht.
    2. Gemeinden ehren verdiente Bürgerinnen und Bürger selbst, etwa mit dem Ehrenbürgerrecht, einer Medaille oder einem Ehrenring. Die Länder ehren Menschen, die jemanden aus Lebensgefahr gerettet haben.
  2. Schritt 2

    Bundesverdienstkreuz anregen

    Das musst du tun:

    1. Schick die Anregung an die Staats- oder Senatskanzlei des Landes, in dem die Person wohnt, oder an die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt; dafür gibt es auch ein Online-Formular. Wohnt die Person im Ausland, ist das Auswärtige Amt zuständig.
    2. Beschreib genau, was die Person wann und wie lange geleistet hat. Ein Ehrenamt allein reicht nicht. Sag der Person nichts davon, um Enttäuschungen zu vermeiden. Nach dem Tod wird der Orden in der Regel nicht verliehen.
  3. Schritt 3

    Ehrung durch die Gemeinde

    Das musst du tun:

    1. Welche Ehrungen es gibt und wer sie bekommt, regelt jede Gemeinde selbst, oft in einer Satzung. Das Ehrenbürgerrecht ist für Menschen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben; darüber beschließt der Gemeinderat.
    2. Schreib formlos an das Rathaus und beschreibe die Verdienste. Wer sich selbst vorschlägt, wird in der Regel nicht berücksichtigt.
  4. Schritt 4

    Lebensretter ehren

    Das musst du tun:

    1. Hat jemand einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet, kannst du eine staatliche Ehrung anregen. Zuständig ist meist eine Stelle für den Ort, an dem die Rettung geschah. Wo genau und bis wann, regelt jedes Land.

Quellen:Bundespräsident: OrdensanregungenBayernPortal: Kommunale AuszeichnungBayerische Staatsregierung: Orden und Ehrenzeichen

Was in deinem Land gilt

Baden-Württemberg
  1. In Baden-Württemberg regst du die Ehrung eines Lebensretters beim Bürgermeisteramt der Gemeinde an, in der die Rettung geschah, innerhalb von 2 Jahren nach der Rettung. Möglich sind die Rettungsmedaille oder eine öffentliche Anerkennung. Es entscheidet der Ministerpräsident, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Quellen:service-bw: Ehrung von Lebensrettern anregen

Bayern
  1. In Bayern schickst du Anregungen für staatliche Auszeichnungen und das Bundesverdienstkreuz formlos an das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, die Regierung, ein Staatsministerium oder die Staatskanzlei. Das Verfahren ist vertraulich und kostenlos. Die Bayerische Rettungsmedaille und die Christophorus-Medaille regst du bei der Regierung an, in deren Bezirk die Rettung geschah. Das Ehrenbürgerrecht verleiht die Gemeinde an Menschen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben (Art. 16 BayGO).

Quellen:BayernPortal: Staatliche Auszeichnung, Anregung

Nordrhein-Westfalen
  1. In Nordrhein-Westfalen kann die Gemeinde Menschen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Der Rat beschließt das mit zwei Dritteln seiner gesetzlichen Mitglieder. Langjährige Ratsmitglieder, Bürgermeister und Ehrenbeamte können nach ihrem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung bekommen (§ 34 GO NRW).

Quellen:GO NRW

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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