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Einkommensbescheinigung für eine geförderte Wohnung

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir das Wohnungsamt oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was sie ist

    Das musst du tun:

    1. Manche Förderprogramme verlangen neben dem WBS oder in einem eigenen Verfahren einen Nachweis, dass das Einkommen deines Haushalts unter einer Grenze liegt. Das Bundesgesetz nennt Grenzen (§ 9 Abs. 2 WoFG), die meisten Länder haben eigene. Maßgebend sind die Verhältnisse beim Antrag (§ 20 WoFG). Als Einkommen zählt, was dein Haushalt in den 12 Monaten ab dem Antragsmonat voraussichtlich verdient (§ 22 WoFG).
    2. Die Bescheinigung ist kein Geld. Wohngeld beantragst du getrennt.
  2. Schritt 2

    Wann du sie brauchst

    Das musst du tun:

    1. Oft fordert dich dein Vermieter dazu auf, weil seine Förderung es verlangt. Ob und wie oft das Einkommen erneut nachgewiesen werden muss, steht in der Förderzusage. Auch manche Förderprogramme von Ländern und Städten prüfen das Einkommen mit einem eigenen Bescheid.
  3. Schritt 3

    Unterlagen

    Das musst du tun:

    1. Meist brauchst du den Antrag, für jede Person im Haushalt eine Einkommenserklärung mit Nachweisen wie Lohnabrechnungen oder Bescheiden, dazu Ausweise und Meldenachweise. Die Stelle sagt dir, was genau sie braucht.
  4. Schritt 4

    Wohin

    Das musst du tun:

    1. Zuständig ist oft das Wohnungsamt deiner Stadt oder deines Kreises, also die Stelle, die auch den WBS ausstellt; je nach Programm kann es eine andere Stelle sein. Die fertige Bescheinigung gibst du dem, der sie verlangt hat.

Quellen:§ 9 WoFG§ 20 WoFG

Was in deinem Land gilt

Bayern
  1. In München prüft das Amt für Wohnen und Migration das Einkommen für das München Modell und stellt einen Bescheid aus, der ein Jahr gilt. Für eine geförderte Wohnung registrierst du dich dort. Dieser Bescheid gilt in der Einkommensstufe I 3 Jahre, sonst 1 Jahr.

Quellen:München Modell (Mietwohnung)

Berlin
  1. In Berlin heißt sie Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 WoFG. Du brauchst sie, wenn dein Vermieter Förderung der Investitionsbank Berlin (IBB) bekommen hat und dich dazu auffordert. Beantrage sie online oder per Post beim Wohnungsamt deines Bezirks, sie kostet nichts. Die fertige Bescheinigung gibst du dem Vermieter, er leitet sie an die IBB weiter. Du kannst sie auch als Einkommensnachweis für wiedervermietete Sozialwohnungen nutzen.

Quellen:Berlin: Einkommensbescheinigung (IBB)

Nordrhein-Westfalen
  1. In Nordrhein-Westfalen kennt das Gesetz neben dem WBS weitere Bescheinigungen über das Einkommen, etwa eine für Eigentümer mit alten Förderdarlehen, die vor 1970 bewilligt wurden: Liegt ihr Einkommen mindestens 20 Prozent unter der Grenze, wird die höhere Verzinsung auf Antrag für jeweils 3 Jahre auf null begrenzt (§ 35 WFNG NRW). Köln stellt außerdem eine Bescheinigung für den II. Förderweg aus.

Quellen:WFNG NRW

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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