Elektroschrott und Batterien entsorgen
Amtlich: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Nicht in den Hausmüll
Das musst du tun:
- Alte Elektrogeräte, Lampen und Batterien gehören nicht in die Restmülltonne (§ 10 ElektroG, § 6 BattDG). Das gilt auch für E-Zigaretten.
- Schritt 2
Vorher
Das musst du tun:
- Nimm Batterien, Akkus und Lampen heraus, wenn das geht, ohne das Gerät zu zerstören (§ 10 ElektroG). Lösch deine Daten auf Handy, Laptop oder Festplatte: Dafür bist du selbst verantwortlich.
- Schritt 3
Wertstoffhof
Das musst du tun:
- Der Wertstoffhof deines Kreises oder deiner Stadt nimmt Altgeräte aus dem Haushalt kostenlos an (§ 13 ElektroG). Manche holen große Geräte auch ab. Gib Geräte nicht an Händler, die vor dem Hof oder an der Straße warten.
- Alte Nachtspeicheröfen können Asbest enthalten. Lass sie von Fachleuten abbauen und verpacken, sonst kann der Wertstoffhof sie ablehnen.
- Schritt 4
Im Laden zurückgeben
Das musst du tun:
- Läden mit mindestens 400 m² Fläche für Elektrogeräte und Supermärkte ab 800 m², die Elektrogeräte verkaufen, nehmen kleine Geräte bis 25 cm kostenlos zurück, auch ohne Kauf, bis zu 3 je Art. Kaufst du ein neues Gerät, nehmen sie ein altes gleicher Art, das im Wesentlichen dasselbe kann, kostenlos mit (§ 17 ElektroG).
- Das gilt auch für Onlinehändler. Liefern sie einen neuen Kühlschrank, Fernseher oder ein Großgerät wie eine Waschmaschine, holen sie das alte kostenlos ab. E-Zigaretten nimmt jeder Laden kostenlos zurück, der sie verkauft oder in den letzten 6 Monaten verkauft hat, auch ohne Kauf (§ 17 Abs. 1a ElektroG).
- Schritt 5
Batterien und Akkus
Das musst du tun:
- Jeder Laden, der Batterien verkauft, nimmt Altbatterien dieser Art kostenlos zurück, etwa der Supermarkt (§ 14 BattDG). Der Wertstoffhof nimmt sie auch kostenlos an, seit 2026 auch Akkus von E-Bikes und E-Scootern (§ 15 BattDG).
- Kleb bei Lithium-Akkus die Pole ab. Aufgeblähte oder kaputte Akkus nicht öffnen, sondern gleich zur Sammelstelle bringen und dort Bescheid sagen. Für Autobatterien gibt es ein Pfand (§ 19 BattDG).
Quellen:§ 13 ElektroG§ 17 ElektroG§ 14 BattDG§ 15 BattDGUmweltbundesamt: Lithium-Akkusstiftung ear: Rückgabe im Handel
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