Kinderbetreuung selbst organisieren (Elterninitiative)
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Beratung vom Jugendamt
Das musst du tun:
- Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden (§ 25 SGB VIII). Sprich deshalb früh mit dem Jugendamt, bevor ihr Räume mietet oder Personal sucht.
- Schritt 2
Welche Form passt
Das musst du tun:
- Eine Elterninitiative betreibt selbst eine Kita, oft als Verein, und stellt dafür Fachkräfte ein. In der Großtagespflege arbeiten mehrere Tagespflegepersonen zusammen. In einer Eltern-Kind-Gruppe bleiben die Eltern dabei; solche Gruppen gehören zur Familienbildung, die das Jugendamt anbieten soll (§ 16 SGB VIII).
- Schritt 3
Erlaubnis für eine Kita
Das musst du tun:
- Wer eine Kita betreibt, braucht eine Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII). Mit dem Antrag legt ihr ein Konzept vor und zeigt, dass ihr die Ausbildung und die erweiterten Führungszeugnisse des Personals prüft.
- Die Erlaubnis gibt es, wenn das Wohl der Kinder gesichert ist: ein verlässlicher Träger, passende Räume, genug Fachpersonal, solide Finanzen und ein Konzept zum Schutz vor Gewalt.
- Schritt 4
Erlaubnis für Tagespflege
Das musst du tun:
- Wer Kinder außerhalb ihres Zuhauses gegen Geld mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als 3 Monate betreut, braucht eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt (§ 43 SGB VIII). Sie gilt für bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig und ist auf 5 Jahre befristet.
Quellen:§ 25 SGB VIII§ 45 SGB VIII§ 43 SGB VIII§ 16 SGB VIIIArt. 9 BayKiBiG
Was in deinem Land gilt
Bayern
- In Bayern zählen Elterninitiativen zu den sonstigen Trägern einer Kita (Art. 3 Abs. 4 BayKiBiG). Die Betriebserlaubnis beantragst du beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt, in manchen Fällen bei der Regierung (§ 45 SGB VIII, Art. 9 BayKiBiG). Bei der Großtagespflege gilt: Betreut ihr mehr als 8 Kinder gleichzeitig, muss eine Tagespflegeperson pädagogische Fachkraft sein. Sind es gleichzeitig mehr als 10 Kinder, insgesamt mehr als 16 oder dauerhaft mehr als 3 Tagespflegepersonen, braucht ihr eine Betriebserlaubnis wie eine Kita (Art. 9 Abs. 2 BayKiBiG).
Quellen:BayernPortal: Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis
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