EORI-Nummer beim Zoll beantragen
Keine Rechts- oder Zollberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir der Zoll oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer sie braucht
Das musst du tun:
- Die EORI-Nummer brauchst du, wenn du im Rahmen deiner Geschäftstätigkeit mit dem Zoll zu tun hast, etwa Waren in die EU einführst oder ausführst und dafür Zollanmeldungen abgibst (Art. 5 Nr. 5, Art. 9 Abs. 1 UZK). Geschäftstätigkeit heißt für den Zoll in der Regel: Handelsregister, Gewerbeanmeldung oder freier Beruf.
- Jede Firma hat genau eine EORI-Nummer, die in der ganzen EU gilt. Sie ist nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und nicht die Steuernummer.
- Schritt 2
Als Privatperson
Das musst du tun:
- Privat brauchst du in der Regel keine (Art. 9 Abs. 3 UZK). Anders ist es, wenn du nicht nur gelegentlich Zollanmeldungen abgibst; gelegentlich heißt für den Zoll weniger als zehn im Jahr (Art. 6 UZK-DA).
- Für ein Paket, das die Post oder ein Kurierdienst für dich verzollt, brauchst du keine. Eine Pflicht gibt es aber bei einer genehmigungspflichtigen Ausfuhr, wenn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sie verlangt.
- Schritt 3
Online beantragen
Das musst du tun:
- Seit dem 1. Oktober 2026 beantragst du die Nummer nur noch über das Zoll-Portal, Dienstleistung „EORI-Nr. Verwaltung“. Das Papierformular 0870 nimmt der Zoll nur noch an, wenn das Portal ausfällt.
- Zum Anmelden brauchst du ein ELSTER-Konto für deine Firma (oder für dich als Privatperson), zum Beispiel mit Zertifikatsdatei. Name und Anschrift übernimmt der Zoll aus ELSTER; ändern lassen sie sich nur beim Finanzamt oder der Meldebehörde. Lege das Konto früh an, ELSTER braucht etwas Zeit.
- Die Nummer vergibt die Generalzolldirektion, Dienstort Dresden. Sie ist kostenlos; ein bezahlter Vermittler ist nicht nötig.
- Schritt 4
Bis die Nummer da ist
Das musst du tun:
- Beantrage sie rechtzeitig, bevor du die erste Zollanmeldung abgibst. Bis zur Erteilung speicherst du den Antrag und die Sendebestätigung aus dem Portal: Damit kannst du bereits Zollanmeldungen abgeben (nicht als ATLAS-Teilnehmer).
- Hat deine Firma ihren Sitz außerhalb der EU, beantragst du die Nummer in dem EU-Staat, in dem du die erste Zollanmeldung abgibst (Art. 9 Abs. 2 UZK, Art. 5 UZK-DA). Beim deutschen Zoll legst du dafür eine kurze Begründung bei.
- Schritt 5
Nummer prüfen
Das musst du tun:
- Ob eine EORI-Nummer gültig ist, prüfst du im Feld unter dieser Anleitung oder auf der Seite der EU-Kommission. Beide fragen dieselbe Datenbank der EU ab. Name und Anschrift erscheinen nur, wenn die Firma der Veröffentlichung zugestimmt hat.
Quellen:Zoll: EORI-Nummer beantragenZoll: Fragen und Antworten zur EORI-NummerZollkodex der Union (VO (EU) Nr. 952/2013)EU: EORI-Nummer prüfen
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